milf2019
Hallo, ich bin selbstständig und nehme ab nächsten Monat die letzten Elterngeld Plus Monate in Anspruch (15. Lebensmonat bis Ende). Nun ist es so, dass bei mir ziemlich gut bezahlte Projekte eingetrudelt sind und ich die Rechnungsstellung auch nicht mehr ewig hinauszögern kann. Meine Sachbearbeiterin sagte mir, ich müsse dann für jeden Monat eine Gewinnermittlung einreichen, der Steuerbescheid am Ende reiche nicht aus. Nun meine konkrete Frage: Zählt das wirklich Monat um Monat oder wird am Ende alles, was man an Gewinn erzielt hat durch die Anzahl der Bezugsmonate geteilt? Ich hab hierzu nämlich widersprüchliche Aussagen erhalten. Konkretes Beispiel: Im 15. LM nehme ich aufgrund einer großen Rechnung 12.000 Euro auf einmal ein, in den folgenden 4 Monaten aber nichts bzw. habe sogar Minus-Einkünfte, da die lfd. Betriebskosten ja weiterhin fällig sind. Wie wird das dann angerechnet. Danke im Voraus und herzliche Grüße!
Hallo, wie schon erklärt wird ein Schnitt gebildet. Sie können es sich doch vor Arbeitsaufnahme komplett auszahlen lassen (wenn es im Moment noch Monate ohne Einkünfte sind). Liebe Grüße NB
Dojii
Alle Einkünfte und Ausgaben im Bezugszeitraum werden addiert und das Ergebnis durch die Anzahl der Monate geteilt, in den Zahlungen (egal in welche Richtung) geflossen sind. Dieser durchschnittliche monatliche Gewinn wird in allen Monaten angerechnet, in denen Zahlungen geflossen sind (also auch in denen, in denen nur Ausgaben angefallen sind!). Beispiel: In Lebensmonat 15 hast du die große Einnahme von 12.000 EUR. In den Monaten 16 bis 20 hast du nur jeweils Ausgaben von 1000 EUR. Insgesamt hast du also in den Monaten 15 bis 20 einen Gewinn von 7000 EUR (12.000 - 5000 EUR). Betroffen sind 6 Monate (Lebensmonat 15 bis 20). Also ergibt das einen durchschnittlichen monatlichen Gewinn von etwa 1166 EUR (brutto). Dieser Gewinn wird dann in den Monaten 15 bis 20 jeweils angerechnet und vermindert in diesen Monaten das Elterngeld entsprechend, sodass du in den Monaten immer den gleichen Betrag an Elterngeld bekommst. Und ja, eine Gewinnermittlung ist Pflicht.
milf2019
Danke schon mal :-) Und muss ich diese Gewinnermittlungen für die jew. Kalendermonate oder Lebensmonate (in meinem Fall vom 24. bis 24.) erstellen?
Paulinchen83
Es wird am Ende der Durchschnitt aller Einkünfte berechnet in den EG+Monaten, in denen du nicht 0 EUR verdient hast. Ggf zählen auch negative Monate nicht, frag nach. Dass sie vorher schon alles haben wollten liegt wohl daran, dass sie Angst haben zu viel im voraus zu zahlen und es dann nicht zurückzuerhalten.
Dojii
Für Kalendermonate, die komplett vom Elterngeld betroffen sind, kannst du eine monatliche Gewinnermittlung einreichen. Nur für den ersten und letzten Monat muss sie taggenau sein, da nur Geldflüsse zählen, die in den genauen Zeiträumen stattfinden. Negative Monate zählen mit rein, da die Ausgaben dort ja auch den letztlichen Gewinn in den positiven Monaten verringern, wenn am Ende die Summe gebildet wird.
milf2019
Ach und noch eine Frage: Es zählen auch nur die BEZUGS-Monate, richtig? D.h. wenn ich mich aus diversen Gründen in einigen Lebensmonaten vom Bezug „abgemeldet“ hab (auch der Vater hatte da KEINE Elternzeit - wir haben schlichtweg vom Elterngeldbezug pausiert) zählen diese Monate und das in diesem Zeitraum erzielte Einkommen nicht, korrekt?
Dojii
Ja richtig, es gilt das reine Zuflussprinzip. Gelder, die außerhalb des Elterngeldbezuges zu- oder abfließen zählen nicht mit rein.
milf2019
Danke! Ein paar abschließende Frage noch: Mein Bezugszeitraum war/ist wie folgt: 1-6 LM Basis EG 7-9 LM EG Plus 10-11 LM KEIN BEZUG 12-13 LM Papa Basis EG 14 LM KEIM BEZUG 15-23 LM EG Plus 1.) Das Einkommen, in den Monaten, wo ich vom Elterngeldbezug pausiert habe zählt aber nicht mit in den Durchschnitt, korrekt? 2.) D.h. bei mir würde der Schnitt jew. aus 6 Mon. Basis-EG und 12 Mon. EG Plus gebildet, oder? 3.) Werden diese Zeiträume wegen der Pause getrennt betrachtet oder die gesamten Bezugsmonate zusammengezählt? 4.) Frau Bader, was genau meinen Sie mit auszahlen lassen? Danke und beste Grüße!
Mitglied inaktiv
Auch hier der Hinweis an den AP: Nachträglich schaut Frau Bader nie in ihre beantworteten threads Bitte den letzten Post nochmal stekkrnz mit deinen drei fragen
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