excellence22
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit beziehe ich ALG I bis zum Mutterschutzbeginn und habe den ET unseres 2. Kindes am 20.03.22. Nun haben wir folgende Fragen: 1. Bin ich ohne Elternzeit (da kein AG) während des Elterngeldbezugs beitragsfrei krankenversichert? 2. Anschließend würde ich in die Familienversicherung zu meinem Mann wechseln. Zählt hier das Kindergeld als Einkommen? 3. Mein Mann nimmt die ersten 3 Monate Elternzeit + Basis EG und später möchte er weitere 3 Monate 20 h/Wo Teilzeit in EZ + EG Plus arbeiten. Schreibt er das direkt in seinen ersten Elternzeit-Antrag für den AG rein? Muss für die Teilzeit-Monate in EZ ein separater Vertrag aufgesetzt werden? 4. Werden die Monate, in denen er Teilzeit arbeitet, an die Regelaltersrente drangehangen? Sprich müssen diese nachgearbeitet werden später? Vielen herzlichen Dank und beste Grüße!
Hallo, 1. Wenn der Bezug vorher endet, nur den Einmalbetrag von www.mutterschaftsgeld.de 2. Bei der Familienversicherung nicht. 3.Er muss sich direkt nach der Geburt für die ersten beiden Jahre festlegen, um Anspruch auf EZ zu haben. 4. Nein Liebe Grüße NB
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