Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich erwarte Anfang 2007 ein Baby. Seit März 2006 stehe ich in einem Beschäftigungsverhältnis, welches ich im Herbst werde kündigen müssen (wegen Umzug). Bekomme ich trotzdem das neue Elterngeld, obwohl ich, wenn das Baby kommt (bzw wenn die MuSchu-Frist beginnt), nicht mehr angestellt bin? Viele Grüße, jule79
Hallo, nein. Ohne Job keine EZ.Kündigen Sie doch besser erst zum Ende der EZ. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meint Ihre Abkürzung "EZ" Erziehlungsurlaub/Elternzeit oder ElternGELD?? Ich hatte mich erkundigen wollen, ob ich auf mehr als 300 Euro Elterngeld Anspruch habe, obwohl ich ca 4 Monate vor der Geburt kündigen möchte (ET Anfang März 07, also Kündigung im November 06). Zählt denn grundsätzlich das Einkommen des letzten Kalenderjahres (also 2006) vor der Geburt, oder das der letzten 12 Monate (also Feb'06 bis Feb'07)?? Falls ich besser nicht kündigen sollte (da ich sonst nur die 300 Euro kriegen würde): Mein Vertrag läuft bis Feb'07, also bis in die Muschu-frist. "Reicht" das, oder muss der Vertrag bis über den Geburtstermin hinaus gehen, damit man mehr als die 300 Euro kriegt? Vielen Dank, dass Sie nochmal antworten!! jule79
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