Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich erwarte Anfang 2007 ein Baby. Seit März 2006 stehe ich in einem Beschäftigungsverhältnis, welches ich im Herbst werde kündigen müssen (wegen Umzug). Bekomme ich trotzdem das neue Elterngeld, obwohl ich, wenn das Baby kommt (bzw wenn die MuSchu-Frist beginnt), nicht mehr angestellt bin? Viele Grüße, jule79
Hallo, nein. Ohne Job keine EZ.Kündigen Sie doch besser erst zum Ende der EZ. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meint Ihre Abkürzung "EZ" Erziehlungsurlaub/Elternzeit oder ElternGELD?? Ich hatte mich erkundigen wollen, ob ich auf mehr als 300 Euro Elterngeld Anspruch habe, obwohl ich ca 4 Monate vor der Geburt kündigen möchte (ET Anfang März 07, also Kündigung im November 06). Zählt denn grundsätzlich das Einkommen des letzten Kalenderjahres (also 2006) vor der Geburt, oder das der letzten 12 Monate (also Feb'06 bis Feb'07)?? Falls ich besser nicht kündigen sollte (da ich sonst nur die 300 Euro kriegen würde): Mein Vertrag läuft bis Feb'07, also bis in die Muschu-frist. "Reicht" das, oder muss der Vertrag bis über den Geburtstermin hinaus gehen, damit man mehr als die 300 Euro kriegt? Vielen Dank, dass Sie nochmal antworten!! jule79
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich surfe schon den ganzen Tag im Netz, konnte aber noch nicht wirklich eine Antwort für folgendes Problem finden: Unser Kind wird voraussichtlich am 15.06.2014 geboren, ich befinde mich bereits im Mutterschutz und werde 2 Jahre Erziehungszeit nehmen und in diesem Zusammenhang Elterngeld für 12 Monate ( ggf. verteilt auf 2 ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit