Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld + Nebenjob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld + Nebenjob

NikaKriztina

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Hallo Frau Bader ,  ich bin mit meinem 1 Kind in der 26 SSW. Ich bin 100% als Krankenschwester angestellt und entbinde voraussichtlich zum 14.05.24. Ich habe mich für das Basiselterngeld entschieden und werde , falls möglich , ein Jahr zuhause bleiben. Mein derzeitiger Verdienst beläuft sich auf knapp 4000€ Brutto. Ich werde jedoch 8 Wochen nach Entbindung einen 538.-€ Job annehmen , welcher ja meines Wissens auf das Elterngeld angerechnet wird. Wenn sich aus diesem jedoch steuerfreie Zuschläge ergeben, wie Nacht-/Schicht-/Sonntagszuschläge , werden diese dann mit abgezogen , oder zählen diese nicht zu. 300€ Zuverdienst sind ja ohne Abzüge , das bedeutet 238.€ werden sowieso abgezogen , wenn sich hier jedoch noch ein Zuschlag von bspw. 120€ ergibt , wird dieser dann also auch mit abgezogen oder wird mir dann 420€ zugeschrieben ? Ich hoffe das ist hier halbwegs verständlich und mein Gedankengang nachvollziehbar 🤔😅 Vielen Dank für Ihre Antwort.  Mit freundlichen Grüßen  N.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist nicht richtig, dass 300 € ohne Abzug ist, sondern 300 € ist der Betrag, den man immer mindestens an Elterngeld erhält. Das ist ein Unterschied. Rechnen kann man das ganze bei: www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB


Dojii

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Die Aussage, dass 300 EUR Zuverdienst ohne Abzüge wären ist falsch. Keine Ahnung, wer das mal in die Welt gesetzt hat.  Im Basiselterngeld wird jeder Verdienst angerechnet, egal wie hoch oder niedrig er ist. Es gibt KEINEN Freibetrag. Hier kann man grob davon ausgehen, dass ca. 2/3 deines Nettogehalts vom Basiselterngeld abgezogen wird.  Verdienst du also die vollen 538 Euro im Minijob musst du damit rechnen, dass du ungefähr 350 EUR weniger Basiselterngeld pro Monat bekommst.  Steuerfreie Gehaltsbestandteile werden NICHT angerechnet.  Gleichzeitig werden aber auch steuerfreie Gehaltsbestandteile VOR Geburt ebenfalls ignoriert und erhöhen dementsprechend auch nicht das dir eigentlich zustehende Elterngeld. 


User-1750749248

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Beim Basiselterngeld wird alles angerechnet (Zuschläge weiß ich nicht, aber das würde sich wohl kaum lohnen). Aber als Krankenschwester hätte ich nach 8 Wochen noch nicht die volle Leistung bringen können. Ich würde erst abwarten, bis das Baby da ist. So ein Basisjob ist ja schnell angetreten. Und die Elterngeldform kannst du jederzeit ändern. Wenn du also wirklich nich vor der abgeschlossenen Rückbildung arbeiten gehen möchtest, kannst du bei der Elterngeldstelle beantragen, dass es auf Elterngeld + umgestellt wird. Das geht ganz schnell. Dann bekommst du für deine Arbeit auch Geld.


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