forrele187
Hallo Unser Sohn ist am 09.11.2021 geboren. Der Vater, ist seit Mai 2022 bis Januar 2023 in Elternzeit da ich Selbstständig bin. Mein Mann fängt am 09.01 wieder an zu arbeiten. Nun bin ich erneut im 5.Monat schwanger und der Geburtstermin ist Mai 2023. Mein Mann würde am Juli 2023 denn wieder in Elternzeit gehen. Wir fragen uns jetzt wie es mit der Berrechnung aussieht. Denn er würde denn ja nur von Januar-Juli seinen Lohn von 2750,- euro bekommen und davor hatte er 8 Monate Elterngeld von nur 1600,-Euro. Wie berechnet sich nun das neue Elterngeld? 65% von 1600,-? oder der Lohn den mein Mann vor der Elternzeit unseren erstes Kindes hatte?
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
misses-cat
Beim elterngeld werden 12 beim elterngeldplus 14 Monate ausgeklammert danach zählt jeder Monat elternzeit mit 0 Euro in die Berechnung.
MamaausM2
Für deinen Mann gilt wieder der 12 Monate vor Geburt. Dabei werden Monate ausgeklammert, in dem er Elterngeld bezogen hat. Hier alle Monate bis 12/22 . Und dann zählt sein ganz normale Lohn. Für die ausgeklammerten Monate werden Monate von vor Geburt des ersten Kindes genommen. Bonus Elterngeld Zuschlag bis das ältere Kind 3 Jahre alt ist
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