Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach mehr als 6 Wochen Krankheit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nach mehr als 6 Wochen Krankheit?

NAG-Hasi

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Hallo Frau Bader, Aufgrund einer etwas schwierigen Schwangerschaft zeichnet es sich ab, dass ich wohl mehr als 6 Wochen schwangerschaftsbedingt für meinen Arbeitgeber ausfallen werde. Ein BV ist aber bei meinem Job nicht sinnvoll (im Büro). Nach 6 Wochen bekomme ich das Geld ja nicht mehr vom Ag, sondern von der Krankentagegeldversicherung (bin privat versichert), diese ist geringer als mein Gehalt. Welche Auswirkungen hat das auf die Berechnung des Elterngeldes? Werden die schwangerschaftsbedingten Krank-Zeiten herausgerechnet oder muss ich damit rechnen, später weniger Elterngeld zu erhalten? Vielen Dank im voraus für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die schwangerschaftsbedingter Krankheiten, darf sich dies nicht negativ auf das Mutterschaftsgeld auswirken. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du schwangerschaftsbedingt krank warst und deswegen Krankegeld bezogen hast, werden diese Monate bei der Berechnung des EG NICHT berücksichtigt, sondern weiter vorne stehende Monate zur Berechnung herangezogen. Also kein Grund zur Sorge. LG Sabine


Spieli

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Lass Dir vom FA ein BV ausstellen. Ich hatte auch eins bekommen, weil ich im Büro nur gesessen habe und mein Bauch die ganze Zeit gedrückt wurde. BV ist besser, weil Du bis zum Mutterschutzbeginn 100% Lohn erhälst.


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