Erik1312
Hallo, ich hab mal eine Frage zu der ich leider noch nichts gefunden hat. Die Berechnung des Elterngeldes usw. ist mir klar meine Frage lautet wie folgt: Wir haben Elternzeit für drei Jahre beantragt und Elterngeld für die ersten 12 Monate erhalten. Meine Frau ist nun nach 12 Monaten wieder schwanger und erzielt kein Einkommen. Meine Frau wurde nun aber sswbedingt krank geschrieben, werden diese Monate nun für das Elterngeld mit 0€ angerechnet oder dadurch durch alte Monate von vor der Geburt des ersten Kindes ersetzt ? Sie könnte ja reintheroetisch arbeiten, erhält aber soweit ich weiss kein Krankengeld (das anscheinend ein Kriterium dafür ist) oder ,gute Frage eigentlich, würde Sie Krankengeld erhalten ? Falls diese Monate durch alte Monate ersetzt werden, ab wann gilt dies ? Werden diese Monate z.B. schon ersetzt wenn sie nur eine Woche krankgeschrieben ist oder ist alles hinfällig aufgrund der Elternzeit ? Falls dies aufgrund der Elternzeit hinfällig ist, wäre es ja schlauer gewesen nur 1 Jahr Elternzeit zu beantragen... Vielen Dank für eure Hilfe Grüße Erik
Hallo, Nein, das spielt keine Rolle. Sie sollte aber am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ beenden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
erstens, eine Krankschreibung wenn deine Frau innerhalb der EZ daheim macht ist - ähmmmm völlig überflüssig und ändert gar nichts. Wurde sie wirklich innerhalb der Ez in TZ arbeiten, dann sähe das anders aus, sie bekämme dann eben den TZ-Lohn wie eben bei einer normalen Krankschreibung. Davon ab, für das neue EG werden wieder die letzten 12 Monate herangezogen - wie eben beim ersten Kind auch. Nur, es werden eben bis zu 12 Monate, würde sie EG Plus bekommen bzw hätte sie es bekommen, bis zu 14 Monate plus die Mutterschutzzeiten werden ausgeklammert und durch vorherige ersetzt. Da Kind2 aber scheinbar jetzt erst unterwegs ist, wird bei ihr ein großer Teil Monate mit 0 € angerechnet werden. Anders sähe das aus, wenn sie wirklich innerhalb der EZ arbeiten würde. Das sie theoretisch arbeiten könnte, langt da nicht aus. Zum neuen Mutterschutz sollte deine Frau die laufende EZ auf JEDEN Fall aber beenden und sie restliche Zeit sich übertragen lassen. So bekommt sie dann das volle Mutterschaftsgeld von KK und AG auf den eigentlichen Vertrag gerechnet. Mit Krankengeld hat das ganze gar nichts zu tun. Da wäre die Frage Krankengeld wegen Schwangerschaftsbezogener Erkrankung oder nicht nur dann relevant wenn sie eben fest mit dem AG vereinbart hätte innerhalb der EZ zu arbeiten. In dem Falle würde sie eben normal 6 Wochend en TZ-Lohn bekommen, dann eben Krankengeld und bei der berechnung des neuen EG würde das zu keiner Kürzung führen. Wie eben bei normalen Krankengeld der Fall. Blöde zu erklären, aber einfach gesagt, ob Deine Frau eine Krankmeldung bekommt oder nicht, ist für das neue EG völlig egal. Es bringt keine Vorteile oder Nachteile solange sie eben nicht wirklich fest vereinbart hatte zu arbeiten. Um das volle EG wie beim ersten Kind zu bekommen müsste Kind 2 spätestens geboren werden wie Kind1 etwa 15 Monate alt ist, oder wenn deine Frau wieder volle 12 Monate zum neuen Mutterschutz in VZ gearbeitet hätte. So jetzt, Kind2 irgendwann wenn Kind1 etwa 2 Jahre alt ist wird es eh im schlechtesten Fall Mindestsatz, plus Geschwisterbonus.
malini
Sie erhält kein Krankengeld (hat ja auch keinen Verdienstausfall), da nicht geplant war, Einkommen zu erzielen. Dann ist denn ET und wann genau kam das erste Kind zur Welt? Es werden die letzten 12 Monate zur Berechnung des EG genommen, Mutterschutz wird ausgeklammert. Die Monate im 2. EG-Jahr werden mit 0 Euro gerechnet.
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