Wolflein
Es wäre super, wenn jemand hier weiterhelfen könnte: Eine verheiratetes Paar wohnt berufsbedingt in getrennten Wohnungen, die Frau in Deutschland und der Mann in England. Wenn die Frau jetzt schwanger wird und ein Kind bekommt, würde sie für zumindest für die Elternzeit zu ihrem Mann ins EU Ausland ziehen, besonders da ihr Arbeitsvertrag in der Elternzeit auslaufen würde. Ist die Ehefrau nun berrechtigt, in Deutschland Elterngeld zu beantragen, auch wenn sie nach der Geburt ihren Deutschen Wohnsitz aufgibt? Bezieht der Mann sein Geld für den Vaterschaftsurlaub nach dem englischem oder dem deutschem Recht? Oder würde das Paar eigentlich als getrennt gelten, da sie sein mehreren Jahren getrennte Wohnorte hatten, bzw. hat nur die Frau Anspruch auf Elternzeit? Wie sieht es aus mit Kindergeld, welches Land wäre dafür zuständig? Vielen Dank!
Hallo, wer seinen Sitz in gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, bekommt Elterngeld. Ebenfalls berecht ist wer: als Angestellter eines Unternehmens oder im öffentlichen Dienst vorübergehend ins Ausland entsandt wurde. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung im Ausland tätig ist. Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin ist oder als Missionar oder Missionarin der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e.V., des Deutschen katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen tätig ist. als Grenzgänger (EU-Ausland) in Deutschland arbeitet (siehe auch Grenzgänger). Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wenn die Eltern/die Familie ja im Ausland wohnen und bei einem ausländischen Unternehmen arbeiten, dann gibt es kein deutsches Elterngeld und auch keine deutsche Elternzeit. "§ 1 BEEG (1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt..." Gruß Sabine
Wolflein
Das eine Elternteil, also die Mutter, ist aber in Deutschland Hauptwohnsitzlich gemeldet, zahlt hier Steuern, Rente und Sozialversicherungsbeiträge, und arbeitet auch bis zum Mutterschutzanfang hier. Während der Elternzeit würde sie zu ihrem Mann ziehen, da ihr Arbeitsvertrag auch während dieser Zeit endet (befristeter Vertrag). Wenn sie in England gearbeitet hätte, würde sie dort Elterngeld bekommen, da sie aber in Deutschland ihre Zahlungen gemacht hat, nicht. Heißt dies das die Mutter gar keinen Anspruch hat auf Unterstützung? Gibt es da keine EU abkommen?
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