Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld mit dem 2 kind

Frage: Elterngeld mit dem 2 kind

Biest

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Frage ich habe 15 Monate EZ bei Kind 1 genommen (vollzeit ). Nun werde ich verlängern um nochmal 9 Monate. Möchten in dieser Zeit gerne kind 2 bekommen. In der Verlängerung der 9 Monate wollte ich einen nebenjob/ minijob ausüben da sonst nichts in die Kasse fließt. Wie rechnet sich dann mein Elterngeld bei Kind 2? Ich müsste doch theoretisch 3 monate von EG kind 1 und denn 9 Monaten minijob verrechnet bekommen oder fahre ich dann mit EG 2 schlechter weil ich denn minijob mitgerechnet bekomme? Das versteh ich nicht so ganz. Dachte es ist besser noch ein minijob zu haben als wenn gar nicht an geld reinkommt. Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mich dies bezüglich aufklären könnten. Schöne Weihnachten und lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Dabei können Sie Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum vierzehnten Lebensmonat des älteren Kindes ausklammern. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Verlängern kannst du nur mit Zustimmung AG, da weniger als 24 Monate gemeldet. Wenn du nur 12 Monate Basis EG bezogen hast, kannst du nur die ausklammern, sonst max 14 Monate mit EG Bezug. Grundlage der Berechnung sind wieder die 12 Monate vor Geburt, also Minijob+ Nullrunden, oder Minijob+ Zeit von vor Kind1, was aber sehr knapp werden dürfte, wenn du noch nicht einmal schwanger bist.


MamaausM2

Beitrag melden

Bei deinem Plan bekommst du nur aus Minijob das neue Elterngeld. Das du in Elternzeit bist, ist nicht relevant. Und du bist auch auf die Zustimmung deines AG angewiesen, wenn du die Elternzeit verlängern willst/musst


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...