Biest
Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Frage ich habe 15 Monate EZ bei Kind 1 genommen (vollzeit ). Nun werde ich verlängern um nochmal 9 Monate. Möchten in dieser Zeit gerne kind 2 bekommen. In der Verlängerung der 9 Monate wollte ich einen nebenjob/ minijob ausüben da sonst nichts in die Kasse fließt. Wie rechnet sich dann mein Elterngeld bei Kind 2? Ich müsste doch theoretisch 3 monate von EG kind 1 und denn 9 Monaten minijob verrechnet bekommen oder fahre ich dann mit EG 2 schlechter weil ich denn minijob mitgerechnet bekomme? Das versteh ich nicht so ganz. Dachte es ist besser noch ein minijob zu haben als wenn gar nicht an geld reinkommt. Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mich dies bezüglich aufklären könnten. Schöne Weihnachten und lg
Hallo, entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Dabei können Sie Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum vierzehnten Lebensmonat des älteren Kindes ausklammern. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Verlängern kannst du nur mit Zustimmung AG, da weniger als 24 Monate gemeldet. Wenn du nur 12 Monate Basis EG bezogen hast, kannst du nur die ausklammern, sonst max 14 Monate mit EG Bezug. Grundlage der Berechnung sind wieder die 12 Monate vor Geburt, also Minijob+ Nullrunden, oder Minijob+ Zeit von vor Kind1, was aber sehr knapp werden dürfte, wenn du noch nicht einmal schwanger bist.
MamaausM2
Bei deinem Plan bekommst du nur aus Minijob das neue Elterngeld. Das du in Elternzeit bist, ist nicht relevant. Und du bist auch auf die Zustimmung deines AG angewiesen, wenn du die Elternzeit verlängern willst/musst
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