Frage: Elterngeld + Krankgeschrieben

Hallo Frau Bader komme im März 07 aus meiner 3 jährigen Elternzeit zurück und plane eine zweite SS. Hatte in der ersten eine schwere Schwangerschaftsvergiftung und in der nächsten wäre es möglich das ich nicht arbeiten darf. Habe mich nun bei meinem FA erkundigt und er sagte ich werde krank geschrieben nicht wie ich erst dachte ein Beschäftigungsverbot. Was bedeutet das nun wegen dem Elterngeld ? MFG Nöri

Mitglied inaktiv - 16.12.2006, 08:29



Antwort auf: Elterngeld + Krankgeschrieben

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2006



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