Erst mal vielen vielen Dank für die schnellen Antworten, es sind jetzt zwei unterschiedliche Antworten gekommen. Zum Verständnis für mich was genau soll ich jetzt reuen mit dieser Bescheinigung???? Bis wann soll ich warten und was dann wo beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
von
Haminayla
am 10.03.2018, 10:55
Antwort auf:
Elterngeld Kindergeld
Ich habe unten geantwortet!
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018
Antwort auf:
Elterngeld Kindergeld
du solltest dem AG sagen, dass du wieder schwanger bist und dann die laufende elternzeit wie unten beschrieben küdigen auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. dann ist erstmal nix zu machen. 7 wochen vor beginn, also in der ersten lebenswoche des kindes, sollte der elternzeit antrag mit geburtsurkunde beim AG eingehen. und dann halt angeben, wie lange du elternzeit machst. dann kindergeld beantragen wenn du die steuernummer bekommen hast und elterngeld, wenn du die arbeitgeberbescheinigung erhalten hast. wie beim ersten kind auch
von
mellomania
am 10.03.2018, 19:35