Kindergeld und Elterngeld trotz Auslandsgeburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergeld und Elterngeld trotz Auslandsgeburt

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich nun in einer mir völlig neuen und selbst für Mitarbeiter der Ämter etwas fragwürdigen Situation. Fakten (nach meinem Kentnisstand): 1. Vater deutsch / Mutter ukrainisch 2. Mutter ohne Deutschkenntnisse, deshalb keine Aufenthaltsgenehmigung (Auskunft Bamf) und somit keine Versicherung in Deutschland möglich, selbst wenn wir schnell heiraten würden. 3. Wegen 2. ist die Entbindung in der Ukraine geplant, da die Kosten anderenfalls privat getragen werden müssten. 4. Wegen 3. ist das Standesamt in Deutschland nicht verantwortlich und somit ist eine Anerkennung der Vaterschaft nur in der Ukraine möglich (Aussage Jugendamt). 5. Das Kind soll in Deutschland leben. 6. Die Mutter soll dauerhaft ebenfalls mit mir in Deutschland leben (momentan nur über Touristenvisum möglich) Ziel / Absichten: a) ich beabsichtige als Vater die Elternzeit für die ersten Monate in Anspruch zu nehmen. b) ich möchte ebenfalls das Kindergeld für das Kind hier in Deutschland beantragen. c) die Mutter soll absehbar zusammen mit dem Kind bei mir in Deutschland leben können. Ich bin nun ehrlich gesagt etwas überfordert mit der Situation. Ursprünglich gab ich meinen Beruf auf, da die Mutter des Kindes und ich uns selbstständig machen wollen (immer noch aktuell). Dann ergab sich jedoch die Schwangerschaft (nun bereits im 5. Monat). Jetzt ist dadurch vieles ins stocken geraten, da gesundheitliche Beeinträchtigungen dazu kamen. Ich beziehe derzeit Harz4 und habe vom Jobcenter die Zusage zum Gründerzuschuss, aber noch nicht beantragt. Vielmehr möchte ich nunmehr zumindest in den ersten Monaten meiner Freundin beistehen und auch dieses Bürokratische Chaos klären. Im Vordergrund steht dabei, dass wir die Leistungen abrufen können, die unsere Lebensumstände in den kommenden Monaten etwas den finanziellen Druck nehmen, da meine Freundin keinerlei Einkommen besitzt und ich von dem bisschen Ersparten und den marginalen Zuschuss vom Jobcenter leben muss (zu 2. !!!). Da es bei der Beantragung der normalerweise zur Verfügung stehenden Gelder zeitliche Beschränkungen gibt, und bekannter Weise in der Ukraine (wegen der dort stattfindenden Entbindung) alles sehr kompliziert und ewig lange dauern kann, bin ich nun etwas sehr verunsichert, wie und in welcher Reihenfolge dies realisiert werden kann. Für hilfreiche Ratschläge oder Verweise wäre ich äußerst dankbar. Mit besten Grüßen, Andreas

von selencium am 31.01.2018, 21:14



Antwort auf: Kindergeld und Elterngeld trotz Auslandsgeburt

Hallo, im Ausländerrecht kenne ich mich nicht aus. Und die Kernfrage ist ja erst einmal, ob die Mutter (und damit das Kind) sich dauerhaft in D aufhalten dürfen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2018



Antwort auf: Kindergeld und Elterngeld trotz Auslandsgeburt

Hallo, Da hat man dich nicht umfassend beraten. Ich empfehle dir das Forum info4alien.de Ein Forum zu ausländerrechtlichen Themen. Dort kann dir kompetent Auskunft gegeben werden. Ihr müsst eine Familienzusammenführung beantragen. Das geht ohne Deutsch-Kenntnisse auch zum ungeborenen Kind. Wenn ihr vor der Geburt bereits verheiratet seid, müsste sie eigentlich auch in die Familienversicherung aufgenommen werden können, bin mir aber nicht ganz sicher. Geburt wäre dann auch hier möglich. Ansonsten kann eine Geburt in Der sehr teuer sein. Vaterschaftsanerkennung könnt ihr vorgeburtlich bereits machen, du in D beim Jugendamt (kostenlos) oder Notar (kostet was), sie bei der dt. Botschaft in der Ukraine. Wenn ihr vor der Geburt noch heiratet, ist das nicht notwendig. Familienzusammenführung zum Kind ist erst kurz vor der Geburt möglich. Kindergeld gibt's auch für das Kind, das muss aber erst Mal geboren werden. LG luvi

von luvi am 01.02.2018, 18:58



Antwort auf: Kindergeld und Elterngeld trotz Auslandsgeburt

Das mit der Botschaft ist eine gute Idee, der Rest ist falsch und/ oder am Thema vorbei. Trotzdem Danke!

von selencium am 03.02.2018, 19:27



Antwort auf: Kindergeld und Elterngeld trotz Auslandsgeburt

Hallo, Tut mir leid, wenn ich dir nicht umfassend weiterhelfen könnte. Ich weiß nicht, welche Infos du als falsch erachtet. Ich habe bereits eine Familienzusammenführung zum deutschen Familienangehörigen gemacht und die Erfahrung gewonnen, dass viele Infos, die man von Botschaft und ABH bekommt, nicht korrekt sein müssen. Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg, auch wenn du meine Hinweise als falsch erachtet. Luvi

von luvi am 04.02.2018, 13:48



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