isarfranzose
Liebe Frau RA Bader, eine verzwickte Situation: Ich, Vater, hatte ursprünglich geplant, drei Monate Elternzeit zu machen und habe die Zeiträume (Jan, Feb, Aug 2020) auch fristgerecht bei meinem Arbeitgeber angemeldet und eine entsprechende Bescheinigung zur Beantragung des Elterngelds erhalten. Im Laufe des ersten Monats der EZ hat sich dann ergeben, dass wir zeitnah einen Krippenplatz bekommen und ich somit keinen Elternzeit im August mehr brauchte. Ich habe daraufhin bei der HR-Abteilung eine neue Elternzeitbescheinigung nur für Jan. und Feb. angefordert und mit dieser auch das Elterngeld beantragt (und erhalten). Nun stellt sich mein Geschäftsführer auf die Position (er muss wegen Corona sparen), er selbst hätte die Verkürzung nicht freigegeben und ich damit im August in Elternzeit zu gehen hätte. Zwei Fragen: 1) Ist mit der Ausstellung der zweiten Bescheinigung durch HR der Verkürzung nicht implizit zugestimmt worden? 2) Könnte ich jetzt vom Amt für den August nachträglich noch Elterngeld erhalten? Falls nicht, gibt es das Kulanzrspielraum? Herzlichen Dank und viele Grüße
Hallo, 1. Das kommt auf Ihre Formulierung in dem 2. Antrag und die Zustimmung an. 2. Wenn noch Monate da sind, ist das unproblematisch. Sie haben mit der Mutter zusammen 14 Monate, die Monate mit MG-Bezug werden immer der Mutter angerechnet. Der Rest kann frei verteilt werden. Liebe Grüße NB
drosera
Gegenfrage: was ist, wenn die Krippe noch ein paar Monate geschlossen ist? Vielleicht brauchst du den August ja doch noch...
Kärchen
Hallo Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man den EG Antrag im Laufe des Bezugs (für noch nicht genommene EG-Monate) noch ändern kann. Ruf dazu am Besten bei deiner EG Stelle an. Bei uns war man sehr nett und hilfreich. Der erste Teil deiner Frage interessiert mich auch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Bestätigung der HR nicht gültig wäre. Das liebt schließlich in ihren Aufgabenbereich. Wenn die Buchhandlung eine Rechnung schreibt ist diese doch auch ohne die Unterschrift des GF gültig... Es wird im Auftrag gehandelt und zwar unabhängig davon, ob dies im Einzelfall abgesprochen ist oder nicht. Aber das ist nur meine Meinung. Ich bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt.
Dojii
Den Monat doch noch zu beantragen ist problemlos möglich, solange du und die Mutter des Kindes zusammen noch keine 14 Monate Elterngeld verbraucht haben.
User-1722183313
Ja, aber: EG hat nicht immer etwas mit EZ zu tun. Man legt sich ja für die ersten beiden Jahre EZ fest. So weit ich weiß, braucht es für Änderungen die Zustimmung des AG (erste zwei Jahre).
User-1722183313
aber die müsstest du mit der zweiten Bescheinigung (späteres Datum) ja eigentlich hatten, oder???
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine speziellere Frage: Meine Frau (Beamtin) hat ihre Elternzeit zum Mutterschutz gekündigt und bekommt somit wieder 100% Bezüge. Nun würde meine Frau gerne im Anschluss an den Mutterschutz einen vollen Monat Urlaub (mit vollen 100% Bezügen) einbauen und erst im Anschluss an den Urlaub mit das Elterngeld (für die restlichen 10 ...
Liebe Frau Bader, für Selbstständige gilt ja, dass man den Bemessungszeitraum fürs Elterngeld ein Jahr nach hinten verschieben darf, wenn man im Kalenderjahr vor Geburt Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat. Gilt das auch, wenn man in einem bestimmten Jahr nur einen einzigen Monat Elterngeld bezogen hat und davor pausiert hat? Z.B. a ...
Liebe Frau Bader, 1.) Ist es bzgl. des Elterngeldbezugs möglich, dass mein Mann einen Monat Elternzeit in Teilzeit arbeitet und einen weiteren Monat komplett in Elternzeit geht (ohne Teilzeitarbeit)? Das Elterngeld würde sich im Teilzeitmonat entsprechend reduzieren und im Vollzeitmonat ansteigen, oder? 2.) Ist es möglich die beiden Monate ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im Dezember 2016 bekommen und habe für den Elterngeldbezug auf die Ausklammerung des Mutterschutz-Monats November 2016 verzichtet, damit das Elterngeld mit Steuerklasse 3 abgerechnet werden kann. Das ist auch so geschehen. Bis einschließlich Januar 2018 bekam ich Elterngeld. Von Februar bis Juni 2018 bin ich auf ...
Hallo, meine Frage wurde zwar im Forum in ähnlicher Form schon einmal gestellt, aber auch dort wurde sie nicht final beantwortet, bzw. es gab 2018 wohl eine Neuerung, weshalb ich mit dieser neuen Frage den Status quo klären wollte. Ausgangssituation bleibt der beliebte und legale "Steuertrick" mit dem Steuerklassenwechsel vor der Geburt. Wir ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gern 14 Monate Elterngeld beantragen. Kann ich das Elterngeld Plus auch in den ersten vier Monaten (also 2 davon Mutterschutz) nehmen und danach das "volle" Basiselterngeld? Oder werde ich gezwungen, das Basiselterngeld in den ersten 2 Monaten zu nehmen, wobei ich hier ja von dem Amt eigentlich gar nichts e ...
Sehr geehrte Frau Bader, da ich nach langer, eigener Recherche im Internet keine konkrete Antwort bzw. Lösung bzgl. meines Anliegens finden konnte, hoffe ich sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Meine Ausgangssituation ist wie folgt: mein Kind ist am 01.10.22 geboren und ich möchte im kommenden Jahr für die Monate 12 (September 2023) und 13 ...
Guten Tag Frau Bader, meine Schwester befindet sich derzeit noch im 3.Elternzeitjahr. Die Elternzeit endet anfang September 2023.Da müsste sie dann auch wieder mit der Arbeit anfangen .Sie hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag ,ist aber jetzt schwanger und die Mutterschutzfrist fängt anfang Oktober an . Da sie im 3 Elternzeitjahr aufstockend ...
Ich möchte meine Arbeitszeit während der Elternzeit schrittweise erhöhen. Ist das Elterngeld also jeden Monat gleich? Warum wird das Elterngeld im Elterngeldplaner jeden Monat gleich berechnet?
Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihr Engagement und Hinweise an uns Eltern durch den Elterngeld-Djungel. Leider habe ich meine Änderung zum 2. Elterngeld Monat leider nur dem Arbeitgeber mitgeteilt und vergessen der Landesbank/ Elterngeldstelle mitzuteilen. Somit war der beantragte Elternzeitmonat Juni 2022 - jedoch der tats ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?