nanab
Liebe Frau Bader, für Selbstständige gilt ja, dass man den Bemessungszeitraum fürs Elterngeld ein Jahr nach hinten verschieben darf, wenn man im Kalenderjahr vor Geburt Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat. Gilt das auch, wenn man in einem bestimmten Jahr nur einen einzigen Monat Elterngeld bezogen hat und davor pausiert hat? Z.B. angenommen ich würde in 2020 ein Kind bekommen und eins in 2018. Könnte ich dann einen Teil des Elterngeldes in 2018 beziehen (z.B. drei Monate Juni-August), dann ein paar Monate aussetzen und einen Monat in 2019 Elterngeld beziehen (z.B. Februar) und dürfte dann für das 2020 geborene Kind den Bemessungszeitraum um zwei Jahre (2018 und 2019 wegen Elterngeldbezug) nach hinten verschieben? Oder gibt es ein Minimum o.ä.? Herzlichen Dank und liebe Grüße Nina
Hallo, Sie können doch dann durchegend 12 Mo beziehen. Aber ein Monat reicht aus Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine speziellere Frage: Meine Frau (Beamtin) hat ihre Elternzeit zum Mutterschutz gekündigt und bekommt somit wieder 100% Bezüge. Nun würde meine Frau gerne im Anschluss an den Mutterschutz einen vollen Monat Urlaub (mit vollen 100% Bezügen) einbauen und erst im Anschluss an den Urlaub mit das Elterngeld (für die restlichen 10 ...
Liebe Frau Bader, 1.) Ist es bzgl. des Elterngeldbezugs möglich, dass mein Mann einen Monat Elternzeit in Teilzeit arbeitet und einen weiteren Monat komplett in Elternzeit geht (ohne Teilzeitarbeit)? Das Elterngeld würde sich im Teilzeitmonat entsprechend reduzieren und im Vollzeitmonat ansteigen, oder? 2.) Ist es möglich die beiden Monate ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im Dezember 2016 bekommen und habe für den Elterngeldbezug auf die Ausklammerung des Mutterschutz-Monats November 2016 verzichtet, damit das Elterngeld mit Steuerklasse 3 abgerechnet werden kann. Das ist auch so geschehen. Bis einschließlich Januar 2018 bekam ich Elterngeld. Von Februar bis Juni 2018 bin ich auf ...
Hallo, meine Frage wurde zwar im Forum in ähnlicher Form schon einmal gestellt, aber auch dort wurde sie nicht final beantwortet, bzw. es gab 2018 wohl eine Neuerung, weshalb ich mit dieser neuen Frage den Status quo klären wollte. Ausgangssituation bleibt der beliebte und legale "Steuertrick" mit dem Steuerklassenwechsel vor der Geburt. Wir ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gern 14 Monate Elterngeld beantragen. Kann ich das Elterngeld Plus auch in den ersten vier Monaten (also 2 davon Mutterschutz) nehmen und danach das "volle" Basiselterngeld? Oder werde ich gezwungen, das Basiselterngeld in den ersten 2 Monaten zu nehmen, wobei ich hier ja von dem Amt eigentlich gar nichts e ...
Liebe Frau RA Bader, eine verzwickte Situation: Ich, Vater, hatte ursprünglich geplant, drei Monate Elternzeit zu machen und habe die Zeiträume (Jan, Feb, Aug 2020) auch fristgerecht bei meinem Arbeitgeber angemeldet und eine entsprechende Bescheinigung zur Beantragung des Elterngelds erhalten. Im Laufe des ersten Monats der EZ hat sich dan ...
Sehr geehrte Frau Bader, da ich nach langer, eigener Recherche im Internet keine konkrete Antwort bzw. Lösung bzgl. meines Anliegens finden konnte, hoffe ich sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Meine Ausgangssituation ist wie folgt: mein Kind ist am 01.10.22 geboren und ich möchte im kommenden Jahr für die Monate 12 (September 2023) und 13 ...
Guten Tag Frau Bader, meine Schwester befindet sich derzeit noch im 3.Elternzeitjahr. Die Elternzeit endet anfang September 2023.Da müsste sie dann auch wieder mit der Arbeit anfangen .Sie hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag ,ist aber jetzt schwanger und die Mutterschutzfrist fängt anfang Oktober an . Da sie im 3 Elternzeitjahr aufstockend ...
Ich möchte meine Arbeitszeit während der Elternzeit schrittweise erhöhen. Ist das Elterngeld also jeden Monat gleich? Warum wird das Elterngeld im Elterngeldplaner jeden Monat gleich berechnet?
Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihr Engagement und Hinweise an uns Eltern durch den Elterngeld-Djungel. Leider habe ich meine Änderung zum 2. Elterngeld Monat leider nur dem Arbeitgeber mitgeteilt und vergessen der Landesbank/ Elterngeldstelle mitzuteilen. Somit war der beantragte Elternzeitmonat Juni 2022 - jedoch der tats ...