Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus im ersten und zweiten Monat nach der Geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Plus im ersten und zweiten Monat nach der Geburt

vanessalehmann

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gern 14 Monate Elterngeld beantragen. Kann ich das Elterngeld Plus auch in den ersten vier Monaten (also 2 davon Mutterschutz) nehmen und danach das "volle" Basiselterngeld? Oder werde ich gezwungen, das Basiselterngeld in den ersten 2 Monaten zu nehmen, wobei ich hier ja von dem Amt eigentlich gar nichts erhalte? Beste Grüße Vanessa Lehmann


Felica

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Die zeit des Mutterschutzes muss immer mit Basis-EG genommen werden wenn man Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, selbst dann wenn man erst danach EG nimmt. Sonst würde wohl jede Frau das so machen, ganz blöde sind ja alle anderen auch nicht. Jeden Monat danach kannst du wahlweise EG Plus oder Basis-EG nehmen, also auch die letzten beiden um dann auf 14 Monate zu kommen.


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