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Hallo, Meine Tochter, geboren bei 37.3ssw, hat Mukovizidose und einen künstlichen Darmausgang. Nun sagte man mir dass sie Anspruch auf Pflegegrad 2 hat. Wird sich das Pflegegeld, das sie bekommen wird, dabei auf das Elterngeld auswirken? Eins von beiden also dem anderen angerechnet? Meine Hebamme sagt auch, dass ich auf Grund dem erhöhten Mehrbedarf an Betreuung und der schwere der Erkrankung Anspruch auf 4 Wochen mehr MuSchu haben müsste. Stimmt das? Liebe Grüße, Amelie und Ani :)
Hallo, das tut mir sehr Leid - ich hoffe, Ihrer kleinen Maus geht es soweit gut. 1. Nach § 3 Abs. 2 Ziff. 3 MuSchG Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochen wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt wird. 2. Pflegegeld (Grad 2 kommt mir wenig vor) ist kein anrechenbares Einkommen (vgl. Richtlinien zum BEEG, Ziff 3.1.3.5.3) Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Wie alt ist dein Kind? Den verlängerten Mutterschutz gibt es nur, wenn die Behinderung innerhalb 8 Wochen nach der Geburt festgestellt wurde und nur auf Antrag der Mutter. (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762) LG luvi
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