oOAniOo
Hallo, Meine Tochter, geboren bei 37.3ssw, hat Mukovizidose und einen künstlichen Darmausgang. Nun sagte man mir dass sie Anspruch auf Pflegegrad 2 hat. Wird sich das Pflegegeld, das sie bekommen wird, dabei auf das Elterngeld auswirken? Eins von beiden also dem anderen angerechnet? Meine Hebamme sagt auch, dass ich auf Grund dem erhöhten Mehrbedarf an Betreuung und der schwere der Erkrankung Anspruch auf 4 Wochen mehr MuSchu haben müsste. Stimmt das? Liebe Grüße, Amelie und Ani :)
Hallo, das tut mir sehr Leid - ich hoffe, Ihrer kleinen Maus geht es soweit gut. 1. Nach § 3 Abs. 2 Ziff. 3 MuSchG Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochen wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt wird. 2. Pflegegeld (Grad 2 kommt mir wenig vor) ist kein anrechenbares Einkommen (vgl. Richtlinien zum BEEG, Ziff 3.1.3.5.3) Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Wie alt ist dein Kind? Den verlängerten Mutterschutz gibt es nur, wenn die Behinderung innerhalb 8 Wochen nach der Geburt festgestellt wurde und nur auf Antrag der Mutter. (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762) LG luvi
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader,
meine 1 jährige Tochter ist schwer erkrankt und bekommt nun Pflegegeld nach Grad bzw. Stufe 2.
Wird dieses am Elterngeld angerechnet?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
.
Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit