Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - gern an alle...

Frage: Elterngeld - gern an alle...

HeyDu!

Beitrag melden

Hier bekomme ich vermutlich am schnellsten eine Antwort :-) Eine Frau möchte 22 Monate Elterngeld beziehen. Stellte eben fest, dass sie sich das nicht leisten kann. Ich schlug 18 Monste vor und gab es im Elterngeldrechner vom Ministerium ein. Jetzt bringt der olle Rechner aber bei 18 und 22 Monaten die gleiche Summe. Softwarefehler oder ich Denkfehler ? Ich dachte nun kommen statt cs. 500 eben 650 raus aber Pustekuchen. Brutto ca. 2300€. Vielen Dank vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie muss doch dann aufteilen zwischen Basis-EG und EG-Plus. Also erst EG u dann EG- Plus. Sonst nimmt sie ja nur 9 Basismonate Liebe Grüße NB


misses-cat

Beitrag melden

Du meinst 18 Monate das gleiche Geld ? Das läuft so nicht, sie kann nur wählen zwischen 12 Monate Basis Elterngeld und zb 6monate Basis ( zb600euro) und dazu 12 Monate Elterngeld plus (300€ )


HeyDu!

Beitrag melden

Danke Dir, leider verstehe ich es nur nicht. Würde sie 12 x Basis EG wählen, sind es etwa 1000€ monatlich. (10 x 1000= 10.000€). Laut Rechner bekommt sie bei 22 x Elterngeldplus 500€ monatlich (20 x 500 = 10.000€). Soweit für mich nachvollziehbar. Gibt man jetzt aber 18 Monate Elterngeldplus ein, kommt trotzdem monatlich nur 500€ raus (also 16 x 500€ = 8.000€). Wären in Summe 2000€ weniger. Ich dachte es kommt grob 625€ monatlich raus (10.000÷16 = 625€). Denkfehler oder Softwarefehler? :-)


Kärchen

Beitrag melden

Ich würde sagen Denkfehler. Man muss ja nicht die volle Höhe und Zeit des Elterngeldes abrufen. Wenn man nur 10 Monate Basiselterngeld anstatt 12 Monate nimmt, wird die Höhe auch nicht anders ausfallen. Man ruft halt nicht den gesamten Anspruch ab. Elterngeld plus kann sich auch nie höher als die Hälfte des Basiselterngeld sein..


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sie bekommt doch 2*1000€ als Basis für die Mutterschutz Zeit. Und dann 16* egplus


HeyDu!

Beitrag melden

Saarlandmami2 Bei 16 x EG Plus verschenkt man aber in dem Fall 2000€. ------------------------------ Ich hatte weder einen Denkfehler, noch war es ein Softwarefehler = Wissenslücke und habe nun auch die Nachricht von MissesCat verstanden. Um den Maximalanspruch von 10.000€ abzurufen muss man bei 18 Monaten... 6 x Basis EG a 1000€ nehmen (praktisch werden es nur 4 Monate) und 12 x Elterngeldplus a 500€ ... 18 x die gleiche Summe gibt es nicht. Dankeschön.


Felica

Beitrag melden

Doch Denkfehler. Du gehst davon aus das die 10.000 dann auf 18 Monate aufgeteilt werden. Das geht aber nicht. Denn es wird immer das als ein Massstab genommen was ein Basismonat bringen würde. Oder wenn EG Plus, eben die Hälfte. Den weder muss man das EG komplett ausschöpfen, dazu ist man nicht verpflichtet. Noch kann die EG Kasse ja wissen ob später nicht evtl der Mann noch EG beziehen will. EG Plus bedeutet immer halbe Basis-Geldsumme. Nicht 1/18tel, um bei deinem Beispiel zu bleiben. Wenn sie Geld für 18 Monate haben will, dann soll sie Basis nehmen und sich jeden Monat selbst was zur Seite legen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...