HeyDu!
Hier bekomme ich vermutlich am schnellsten eine Antwort :-) Eine Frau möchte 22 Monate Elterngeld beziehen. Stellte eben fest, dass sie sich das nicht leisten kann. Ich schlug 18 Monste vor und gab es im Elterngeldrechner vom Ministerium ein. Jetzt bringt der olle Rechner aber bei 18 und 22 Monaten die gleiche Summe. Softwarefehler oder ich Denkfehler ? Ich dachte nun kommen statt cs. 500 eben 650 raus aber Pustekuchen. Brutto ca. 2300€. Vielen Dank vorab.
Hallo, Sie muss doch dann aufteilen zwischen Basis-EG und EG-Plus. Also erst EG u dann EG- Plus. Sonst nimmt sie ja nur 9 Basismonate Liebe Grüße NB
misses-cat
Du meinst 18 Monate das gleiche Geld ? Das läuft so nicht, sie kann nur wählen zwischen 12 Monate Basis Elterngeld und zb 6monate Basis ( zb600euro) und dazu 12 Monate Elterngeld plus (300€ )
HeyDu!
Danke Dir, leider verstehe ich es nur nicht. Würde sie 12 x Basis EG wählen, sind es etwa 1000€ monatlich. (10 x 1000= 10.000€). Laut Rechner bekommt sie bei 22 x Elterngeldplus 500€ monatlich (20 x 500 = 10.000€). Soweit für mich nachvollziehbar. Gibt man jetzt aber 18 Monate Elterngeldplus ein, kommt trotzdem monatlich nur 500€ raus (also 16 x 500€ = 8.000€). Wären in Summe 2000€ weniger. Ich dachte es kommt grob 625€ monatlich raus (10.000÷16 = 625€). Denkfehler oder Softwarefehler? :-)
Kärchen
Ich würde sagen Denkfehler. Man muss ja nicht die volle Höhe und Zeit des Elterngeldes abrufen. Wenn man nur 10 Monate Basiselterngeld anstatt 12 Monate nimmt, wird die Höhe auch nicht anders ausfallen. Man ruft halt nicht den gesamten Anspruch ab. Elterngeld plus kann sich auch nie höher als die Hälfte des Basiselterngeld sein..
Mitglied inaktiv
Sie bekommt doch 2*1000€ als Basis für die Mutterschutz Zeit. Und dann 16* egplus
HeyDu!
Saarlandmami2 Bei 16 x EG Plus verschenkt man aber in dem Fall 2000€. ------------------------------ Ich hatte weder einen Denkfehler, noch war es ein Softwarefehler = Wissenslücke und habe nun auch die Nachricht von MissesCat verstanden. Um den Maximalanspruch von 10.000€ abzurufen muss man bei 18 Monaten... 6 x Basis EG a 1000€ nehmen (praktisch werden es nur 4 Monate) und 12 x Elterngeldplus a 500€ ... 18 x die gleiche Summe gibt es nicht. Dankeschön.
Felica
Doch Denkfehler. Du gehst davon aus das die 10.000 dann auf 18 Monate aufgeteilt werden. Das geht aber nicht. Denn es wird immer das als ein Massstab genommen was ein Basismonat bringen würde. Oder wenn EG Plus, eben die Hälfte. Den weder muss man das EG komplett ausschöpfen, dazu ist man nicht verpflichtet. Noch kann die EG Kasse ja wissen ob später nicht evtl der Mann noch EG beziehen will. EG Plus bedeutet immer halbe Basis-Geldsumme. Nicht 1/18tel, um bei deinem Beispiel zu bleiben. Wenn sie Geld für 18 Monate haben will, dann soll sie Basis nehmen und sich jeden Monat selbst was zur Seite legen.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren