Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, gern an alle! Sorry, langer Text

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld, gern an alle! Sorry, langer Text

Mitglied inaktiv

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Hallo, bin in Elternzeit des 1. Kindes und arbeite seit über einem Jahr auf 380 Euro Basis. Würde dem Elterngeldrechner zufolge knapp 450 Euro bekommen (ca 380 Euro plus 75 Euro Geschwisterbonus).Wenn ich nach der Geburt aber nur auf 50 Euro Basis (will nur einige Std. arbeiten gehen, um drin zu bleiben) arbeiten gehe, werden mir ganze 75 Euro abgezogen und ich bekomme nur die 300 Euro Elterngeld plus Geschwisterbonus. Ist das korrekt so? Und kann ich auch dann mehr arbeiten, zb. auf 100 Euro oder sogar 380 Euro ohne das mir mehr abgezogen wird? Die 300 Euro ElternMindestgeld bekomme ich doch immer, wenn ich nur auf 380 Euro Basis weiterarbeiten gehe? Und muß ich mich 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach Geburt ganz abmelden? Und ich bekomme ja 13 Euro täglich für diese Zeit Geld von der Krankenkasse, in der Zeit gibt es dann kein Elterngeld? Sorry, viele Fragen, aber bin ein wenig verunsichert. Vielen Dank und liebe Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird jeder Verdienst angerechnet. Aber wenn man unter 1000 € verdient., gibt es doch die Sonderregel. Haben Sie den rechner von www.bmfsfj.de benutzt? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Sockelbeträge 300 Eur + evtl. Geschwisterbonus bekommst Du, wenn Du nicht mehr als 30 Std. die Woche arbeitest. Einkommen ist da egal. Ansonsten beträgt das Elterngeld 67% des vorherigen durchschnittlichen Nettolohns, jeder Eur der durch Arbeit in der Elternzeit verdient wird, wird hierauf angerechnet. Ich verstehe Deine Rechnung nicht ganz, wie Du auf die 380 +75 Eur Elterngeld kommst, wenn Du auf 380 Eur Basis gearbeitet hast... Da dürfte meines Erachtens nur der Sockelbetrag anfallen und Du könntest bis zur 30 Std.-Grenze beliebig arbeiten. Die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt wird immer als Bezugmonate des Elterngeldes gesehen und das Mutterschaftsgeld angerechnet. LG.


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