Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld fürs zweite Kind nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld fürs zweite Kind nach Elternzeit

Jintensha

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes bei einem zweiten Kind. Angenommen ich habe für Kind 1, geboren 03/2018 Elternzeit bis 07/2019 gehabt und in dieser Zeit einige Monate Basiselterngeld, Elterngeld Plus und gar kein Elterngeld bezogen. Wenn ich nun ein 2. Kind bekomme, 03 oder 04/2020, dann fallen einige Monate des Bemessungszeitraums für das Elterngeld ja in meine vorangegangenene Elternzeit. Wie wir dann das Elterngeld berechnet? Können auch Elternzeitmonate des 1. Kindes, in denen ich kein Elterngeld bezogen habe, ausgeklammert werden? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ausgeklammert werden MOnate mit Mg und EG von Kind 1 bis zum 14 LM. Andere Monate werden nicht ausgeklammert. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein Monate ohne Elterngeld wird nicht ausgeklammert. Einzigst Monate mit EG+ vom 1. kind (max. 14 monate) und die Monate mit Mutterschaftsgeld für das 2. Kind können ausgeklammert werden. Allerdings arbeitest du doch 8/19. dieses Einkommen zählt doch. Genau kannst du es mit einem Elterngeld Rechner ausrechnen


Jintensha

Beitrag melden

Danke für die Antwort. Demzufolge hätte ich aber 4 Monate ohne Elterngeld, die nicht ausgeklammert werden! Bzw. 2 davon mit Elterngeld Plus als Berechnungsgrundlage. Das ist irgendwie ganz schön unfair!


Dojii

Beitrag melden

Naja, man kann bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, willst du diese ganze Zeit immer ausklammern, nur weil man in dieser Zeit Elternzeit hatte? Wenn man bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit gehen würde, würde das das Ergebnis aber mal so richtig verfälschen - das ist nicht im Sinne des Gesetzes. Das besagt, Elterngeld errechnet sich grundsätzlich aus den 12 Monaten vor Geburt des Kindes - und wann davon abgesehen werden kann, ist eindeutig geregelt. Irgendwo muss man eben eine Grenze ziehen, wie weit man zurückgehen kann. Die liegt aktuell bei 14 Monaten. Hätte man die Grenze anders gesetzt, dann wären auch wieder andere Leute benachteiligt. Also egal wo die Grenze gezogen wird, man kann es nicht richtig machen. ^^


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Vorteil ist das EG+ bis zum 14. Lebensmonat. Hättest du Basis-Elterngeld bezogen, wären es nur 12 Monate. Und es hätte ja noch die Option: Teilzeit in Elternzeit gegeben


Felica

Beitrag melden

Kann man auch anders sehen, wer es sich leisten kann 3 Jahre daheim zu bleiben, der wird wohl kaum auf ein hohes EG angewiesen sein. Wer in der EZ arbeitet, der wird mit einem höheren EG belohnt bei Kind 2.


Felica

Beitrag melden

Zudem vermute ich mal das du was missverstehst. Das neue EG wird nicht nach der Höhe des alten EG berechnet, sondern die 14 Monate EG werden ausgeklammert. Man überspringt sie also und nimmt die Zeit von davor, also vor Geburt von Kind1. Besser gesagt von vor Mutterschutz von Kind 1 weil auch die Monate übersprungen werden wo es Mutterschutzgeld von Kind1 gab.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Naja sie hat immer noch eine Lücke von 2 Monaten als Kind 1 schon älter war. Verstehen kann ich die Frage schon.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...