Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld fürs zweite Kind nach Elternzeit

Frage: Elterngeld fürs zweite Kind nach Elternzeit

Jintensha

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes bei einem zweiten Kind. Angenommen ich habe für Kind 1, geboren 03/2018 Elternzeit bis 07/2019 gehabt und in dieser Zeit einige Monate Basiselterngeld, Elterngeld Plus und gar kein Elterngeld bezogen. Wenn ich nun ein 2. Kind bekomme, 03 oder 04/2020, dann fallen einige Monate des Bemessungszeitraums für das Elterngeld ja in meine vorangegangenene Elternzeit. Wie wir dann das Elterngeld berechnet? Können auch Elternzeitmonate des 1. Kindes, in denen ich kein Elterngeld bezogen habe, ausgeklammert werden? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ausgeklammert werden MOnate mit Mg und EG von Kind 1 bis zum 14 LM. Andere Monate werden nicht ausgeklammert. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein Monate ohne Elterngeld wird nicht ausgeklammert. Einzigst Monate mit EG+ vom 1. kind (max. 14 monate) und die Monate mit Mutterschaftsgeld für das 2. Kind können ausgeklammert werden. Allerdings arbeitest du doch 8/19. dieses Einkommen zählt doch. Genau kannst du es mit einem Elterngeld Rechner ausrechnen


Jintensha

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Danke für die Antwort. Demzufolge hätte ich aber 4 Monate ohne Elterngeld, die nicht ausgeklammert werden! Bzw. 2 davon mit Elterngeld Plus als Berechnungsgrundlage. Das ist irgendwie ganz schön unfair!


Dojii

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Naja, man kann bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, willst du diese ganze Zeit immer ausklammern, nur weil man in dieser Zeit Elternzeit hatte? Wenn man bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit gehen würde, würde das das Ergebnis aber mal so richtig verfälschen - das ist nicht im Sinne des Gesetzes. Das besagt, Elterngeld errechnet sich grundsätzlich aus den 12 Monaten vor Geburt des Kindes - und wann davon abgesehen werden kann, ist eindeutig geregelt. Irgendwo muss man eben eine Grenze ziehen, wie weit man zurückgehen kann. Die liegt aktuell bei 14 Monaten. Hätte man die Grenze anders gesetzt, dann wären auch wieder andere Leute benachteiligt. Also egal wo die Grenze gezogen wird, man kann es nicht richtig machen. ^^


Mitglied inaktiv

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Dein Vorteil ist das EG+ bis zum 14. Lebensmonat. Hättest du Basis-Elterngeld bezogen, wären es nur 12 Monate. Und es hätte ja noch die Option: Teilzeit in Elternzeit gegeben


Felica

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Kann man auch anders sehen, wer es sich leisten kann 3 Jahre daheim zu bleiben, der wird wohl kaum auf ein hohes EG angewiesen sein. Wer in der EZ arbeitet, der wird mit einem höheren EG belohnt bei Kind 2.


Felica

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Zudem vermute ich mal das du was missverstehst. Das neue EG wird nicht nach der Höhe des alten EG berechnet, sondern die 14 Monate EG werden ausgeklammert. Man überspringt sie also und nimmt die Zeit von davor, also vor Geburt von Kind1. Besser gesagt von vor Mutterschutz von Kind 1 weil auch die Monate übersprungen werden wo es Mutterschutzgeld von Kind1 gab.


Mitglied inaktiv

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Naja sie hat immer noch eine Lücke von 2 Monaten als Kind 1 schon älter war. Verstehen kann ich die Frage schon.


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