Mitglied inaktiv
Guten tag frau bader, ... ich habe einige fragen nzgl. des Elterngeldes für selbständige. Im Netz gibt es nur wage Angaben. Das Elterngeld gibt es ja auch für selbständige, für 12 oder 14 Monate. Nach Geburt oder erst nach Mutterschutz? Im Elterngeldrechner kann man das E-Geld berechnen.Einkommen lt. EK-Steuerbescheid vom letzten Jahr(also vom Jahr vor Geburt). WEnn man dann noch keinen Steuerbescheid hat nur BWA oderG+V Berechnung, wird das dann genommen und nur vorläufig ausgezahlt? Wie siehts dann damit aus, wenn Einkommen im geburtsjahr gestiegen ist? Man so viele Fragen. ich weiß, aber echt im Moment gibt es nur wage Infos und mein Steuerberater kennt sich auch noch nicht so gut damit aus. Vllt. können sie mir helfen, bzw. ein paar tipps geben, Danke. LG, Manu.
Hallo, 1. Nach Geburt 2. Es wird erst einmal vorläufig ausgezahlt 3. Wenn das Einkommen steigt, Sie aber nur 30 Std/ Wo. arbeiten, bekommen Sie den Pauschbetrag Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Manu, im Zweifelsfall mal bei der Elterngeldstelle nachfragen... Ein paar Fragen kann ich aber beantworten: - das Elterngeld gibt es ab Geburt (das evtl. Mutterschaftsgeld wird nur darauf angerechnet) - ALs Grundlage wird der letzte Veranlagungszeitraum - meist Kalenderjahr - genommen. Wenn der Gewinn gestiegen ist, Pech. - Wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt, wird vorläufig ausgezahlt. - Achtung: Wenn Du noch Zahlungen nach der Geburt bekommst (egal, ob die Leistung vorher erbracht wurde), so wird Dir dies beim Elterngeld angerechnet (= abgezogen). - Du kannst bis zu 30h/Woche arbeiten und den Sockelbetrag von 300 Eur bekommen, kurze STellungnahme zur Verringerung der Arbeitszeit reicht. LG, bobcat
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