Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für dern Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld für dern Vater

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann beabsichtigt nach der Geburt unseres Kindes die ersten beiden Monate nach der Geburt Elternzeit zu nehmen. Ich bekomme in dieser Zeit Mutterschaftsgeld bzw. als Beamtin mein Gehalt weiter. Bekommt mein Mann 2/3 seines Gehaltes als Elterngeld? Wird das Mutterschaftsgeld in dieser Zeit auf sein Elterngeld angerechnet? Ich werde dann im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen. So wie ich das verstanden habe kann ich nur 10 Monate mit Elterngeldbezug nehmen. Ist das richtig? Vielen Dank im Voraus Sunny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben zusammen 14 Mo. Die MO., in denen Sie MG bekommen (und dadurch faktisch kein EG) werden Ihnen angerechnet. Somit bleiben 12 Mo. zum freien Verteilen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, VORSICHT! Diese 67% des Einkommens klingen schön und gut, aber die maximale Grenze liegt bei 1800 Euro. Mehr gibbet nicht, egal wieviel dein Mann vorher verdient hat! Das Mutterschaftsgeld wird nicht angerechnet. SEIN Elterngeld richtet sich nach SEINEM Einkommen. DEIN Elterngeld nach DEINEM Einkommen. Allerdings kann es möglicherweise hinterher beim Lohnsteuerjahresausgleich gegeneinander gerechnet werden. VlG Annette


Mitglied inaktiv

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Mein Mann hat seit 8 Monaten die Steuerklasse 5 und bekommt daher 1.798,- Euro Elterngeld. Ich bekomme Dank Steuerklasse 3 dann 1.800,- Euro Elterngeld, da ich über der Grenze liege. Mein Mann wird ab 2010 ( Baby kommt Ende Oktober) wieder Steuerklasse 4 haben. Und das mit der Steuererklärung kenne ich. Ich arbeite beim Finanzamt als Sachbearbeiterin. Vielen Dank für die Antworten!!!


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