sari0109
Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß nicht ob dies hier der richtige Platz ist um meine fragen zu stellen Aber ein versuch ist es wert. Ich habe am 9.7 meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen War dann bis 25.7 ( Beginn Mutterschutz) arbeitslos gemeldet und habe dann ab 25.7 Mutterschaftsgeld bezogen. Am 6.9 ist mein Sohn auf die Welt gekommen und ich bekomme jetzt dann wieder 8 Wochen Mutterschaftsgeld. mein Partner ist bei der Bundeswehr tätig und hat sich jetzt entschlossen doch 2 Monate Elternzeit zu nehmen? kann er für die zwei Monate auch elterngeld beantragen? werden dann bei mir 2 Monate abgezogen? Ich habe km Internet so viel von Partner Monaten gelesen aber irgendwie verstehe ich das nicht so ganz :-/ vielleicht können Sie mir ja helfen. freundliche grüße
Hallo, was ein schöner Geburtstag für besondere Menschen - da ist auch mein Mann geboren :-) Er kann ohne Probleme zu Ihren 12 Mo. noch 2 Partnermonate nehmen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, wird nichts abgezogen. Er zwei , Du 12, macht die 14 möglichen Monate. Wichtig: Immer Lebensmonate, also bei ihm dann von einem 06. des Monats bis zum 05. des nächsten / übernächsten Monat.
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