Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für 2.Kind

Frage: Elterngeld für 2.Kind

Karolcia2a

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie um einen rechtlichen Rat, und zwar ich bin bis Ende Dezember letztes Jahres in der Elternzeit gewesen. Ab Januar arbeite ich wieder und gestern habe ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Das zweite Kind soll ungefähr am Ende Dezember auf die Welt kommen. Wie wird jetzt das Elterngeld gerechnet? Ich bedanke mich für die Antwort schon im Vorraus. Schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


Suomi

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Wie beim ersten Kind auch aus den 12 Monaten vor der Geburt.


MamaausM2

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Wie beim ersten Kind. Aus den 12 Monaten vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und evtl Monate mit Elterngeld von 1. Kind. Dies ist max für 14 Monate möglich. Also wann war et vom ersten Kind und wie lange Elterngeld bezogen?


Karolcia2a

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Das erste Kind ist im Februar 2021 geboren und die Elterngeld wurde bis November 2022 bezogen. Wie gesagt, ab Januar arbeite ich wieder und kriege normales Gehalt. Also das Elterngeld für das zweite Kind wird ab Oktober 2022 bis November 2023, wo Oktober, November und Dezember 2022 als 0 gerechnet werden? Ist es richtig?


MamaausM2

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Ja diese Monate sind leider Nullrunden. Geschwisterbonus gibt es noch bis das ältere Kind 3 ist. Bei dir kaum von Relevanz


Sternenschnuppe

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Es zählt Dein Gehalt Januar - einschließlich Oktober. Der Mutterschutz wird ja im November beginnen. Und zwei Monate mit 0€ Man kann nur 14 Monate Elterngeld ausklammern.


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