Moehrchen0511
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe letztes Jahr (Januar-Juni 2017) Krankengeld bekommen, weil ich mir das Bein gebrochen habe und lange in Reha war. Ende Mai habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Ich habe mich daraufhin bei der Elterngeldstelle erkundigt, wie das Elterngeld wegen des Krankengeldes berechnet wird. Da wurde mir gesagt, das Krankengeld wird nicht berücksichtigt. Ich habe das falsch verstanden und dann die 12 Gehaltsabrechnungen eingereicht, die ich vor dem KG erhalten habe bzw danach. Beim Elterngeldbescheid habe ich dann gesehen, dass das KG mit 0€ berechnet wird und nur die 6 Gehaltsabrechnungen, die ich nach dem KG bekommen habe, als Berechnungsgrundlage genommen wurden. Jetzt habe ich also nur 50% von dem Geld, womit ich gerechnet habe. Jetzt kommen wir zu meiner eigentlichen Frage. Wir würden gerne Mitte nächsten Jahres, bzw zum Ende hin ein 2. Kind bekommen wollen. Sodass die beiden ca 1,5 Jahre auseinander sind. Wie sieht das da mit dem Elterngeld aus? Das 1. Elterngeld wird da doch nicht mitgerechnet ( also es zählen doch dann wirklich die 12 Gehaltsabrechnungen, die ich vor der 1. Elternzeit bekommen habe und die, die ich nach der 1. Elternzeit bekommen werde ) oder? Ich bekommen jetzt die ersten 12 Monate EG ( bzw. 10 nach Mutterschutz). Danach habe ich aber noch 3 Monate Elternzeit ohne EG. Werden diese 3 Monate dann auch aus der Berechnung für das neue EG rausgenommen oder zählen die dann auch als 0€, wie das KG? Ich habe echt Sorge da wieder was falsch zu verstehen. Liebe Grüße Moehrchen0511
Hallo, Monate mit Krankengeld werden nur ausgeschlossen, wenn es sich um eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt. Ansonsten zählen sie mit 0 €. Das scheint also richtig gelaufen zu sein. Bei einem weiteren Kind wird neu gerechnet. Dann zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat) und Mutterschaftsgeld werden rausgerechnet. Es ist deshalb besser, wenn Sie das Elterngeld bbis zum 14. Lebensmonat strecken. Das ist auch nachträglich noch problemlos möglich. Liebe Grüße NB
Dojii
Generell zählen bei dem neuen Kind erst einmal wieder die 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz. Dann wird für jeden dieser 12 Monate einzeln geprüft, ob du da Elterngeld für dein älteres Kind bekommen hast. Wenn dem so ist, wird der Monat raus genommen und eine alte Lohnabrechnung genutzt, die bei deinem alten Kind berücksichtigt wurde (angefangen mit der jüngsten Abrechnung). Monate in denen du nur Elternzeit ohne Elterngeld hattest gelten leider wieder als Monate mit 0 Euro und werden das neue Elterngeld entsprechend verringern.
Moehrchen0511
Das habe ich mir schon so gedacht oder eher befürchtet. Anders wäre es doch, wenn ich für die letzten Monate mein EG von der Elterngeldstelle aufteile, also mir die letzten 3 EG Monate nur die Hälfe auszahlen lasse. Dann würde ich doch die 3 Monate, wo ich nach jetzigem Stand eigentlich kein EG bekommen würde, die Hälfte vom EG bekommen. Dann würde ich doch die EG Zeit quasi verlängern. Dann würden doch die 3 extra Monate für die Berechnung des 2. EG nicht als 0€ zählen, sondern rausfallen und es würden 3 Gehaltsabrechnungen mehr mit angerechnet werden. Oder verstehe ich das verkehrt? Das kann ich doch noch bei der Elterngeldstelle ändern?
Dojii
Diese Regelung zum Rausnehmen der Elterngeldmonate gilt nur für die ersten 14 Monate. Elterngeld, ab dem 15. Monat gezahltes Elterngeld hat leider nicht mehr diese positive Auswirkung. Aber du könntest dir zumindest die letzten zwei Monate so teilen, dass du insgesamt für 14 Monate Elterngeld bekommst statt für 12, dann könnten zumindest 2 Monate mehr ersetzt werden. Und ja, das kann man noch ändern. Du kannst Monate, die noch nicht ausgezahlt wurden, jederzeit ändern.
Moehrchen0511
Herzlichen Dank schon mal für die ausführliche Antwort. Ich dachte, das wäre dann wie beim Elterngeld plus. Da bekommt man doch auch 50% EG für 24 Monate. Mein Mann hat allerdings auch schon 2 Monate Basis EG bekommen, zeitgleich mit mir, also haben wir die 14 Monate schon voll verwendet. Es würde sich für die Berechnung des 2. EGs ja auch nichts ändern, wenn ich jetzt die 3 Monate EZ ohne EG nehme und dann die letzten 3 EG Monate zum Schluss nehme.
Felica
Einfachste Lösung, Du gehst nun arbeiten. Für das neue EG ist doch eh alles gelaufen. Du kannst längstens 14 Monate ausklammern, und bist auch noch nicht schwanger. Selbst wenn du jetzt sofort schwanger werden würdest, wärest du auch mit Ausklammerung schon in Richtung Mindestsatz. Beste Lösung also, arbeite innerhalb der EZ und erwerbe so neues EG. Jeder € den du verdienst erhöht das EG für das zweite Kind.
Moehrchen0511
Nein, beim Mindestsatz bin ich noch lange nicht, egal welche Option ich wähle. Dann werden wir entweder das 2. Kind um ein paar Monate nach hinten verschieben oder halt das geringere EG nehmen. Aber vielen Dank für eure Erklärungen, endlich habe ich es richtig verstanden.
SumSum076
Wieviele Monate mit Einkommen werden denn zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und der Geburt von Kind 2 voraussichtlich liegen? Wenn du in der Zeit nicht arbeiten gehen solltest und ja noch nicht schwanger bist, dann läuft es sehr wohl auf den Mindestsatz hinaus... Gruß Sabine
Moehrchen0511
Na ja gewünscht wären 3-6 Monate, die ich wieder arbeite nach der Elternzeit, wenn nur meine Gehaltsabrechnungen, die ich vor der Geburt meiner Tochter bekommen habe (6 nach dem KG) mit gerechnet werden, da aber die Elternzeit Monate ohne EG mit 0€ dazugerechnet werden, verschieben wir Kind 2 einfach ein bisschen oder haben halt bei der EG Berechnung ein Monat mit 0€ drin. Ist ja noch lange Zeit zum überlegen, wollte nur endlich mal verstehen, was gerechnet wird und was nicht. Vielen Dank an euch!
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