AnneGru
Hallo Frau Bader, ich erwarte am 15.12.2022 mein 1. Kind. Nun haben wir uns entscheiden, dass ich 18 Monate Elternzeit nehme. Mein Mann ist selbstständig und wird keine Elternzeit nehmen. Wir wollten eigentlich wie folgt aufteilen: 9 Monate Basis Elterngeld 9 Monate Elterngeld Plus Eine Freundin teilte mir aber mit, dass dies nicht so einfach geht. Ich kann wohl nur 9 Monate Basis Elterngeld beantragen und bis zum 15. Lebensmonat ElterngeldPlus, alle weiter Monate kriege ich dann kein Elterngeld. Stimmt das? Gibt es noch bessere Möglichkeiten das Elterngeld aufzuteilen damit ich auf jeden Fall 18 Monate zu Hause bleiben kann? Danke für Ihre und andere Antworten. Liebe Grüße
Hallo, Sie haben 12 Monate Basis-EG. Davon werden die Monate mit MG angerechnet.Die restlichen Monate (idR 10) können Sie als Basis-EG nehmen oder auf die Hälfte doppelt so lange auszahlen lassen. Mit Ihrem Rechenbeispiel kommen Sie also nicht hin. Liebe Grüße NB
misses-cat
Das ist ne einfache Rechnung du hast 12 Mona elterngeld, wenn dein Partner seine elterngeld Monate nicht nehmen will verfallen diese, du kannst sie nicht nehmen weil du nicht alleinerziehend bist oder eine andere große Not Situation ( zb dein Partner kann wegen Krankheit ( damit sin schwerwiegende Krankheiten gemeint) diese nicht nehmen. Also hast du erst zwei Monate Mutterschutz ( diese werden miteinander verrechnet) dann vier Monate Basis und die restlichen sechs Basis Monate wechselst du in 12 plus Monate um ergibt 18 Monate
Bone
Das geht nicht. Dir stehen 12 Monate EG zu von denen mindestens 2 mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden. Bleiben 10 Monate die du noch verteilen kannst. Nimmst du, mutterschutz mitgerechnet, die ersten 9 Monate Basis, könntest du ab dem 10ten Monat EG plus nehmen, dann würde dein EG bis zum 15ten Lebensmonat reichen. Die restlichen 3 Monate EZ würdest du kein EG erhalten. Spielt aber für deine EZ keine Rolle, du kannst auch länger in EZ bleiben. Mein persönlicher Rat wäre, auch weil man nie weiß was kommt und die erste Monate nach der Geburt eher die sind, die am wenigsten kosten verursachen, lasse dir Basis-EG auszahlen und lege dir immer die Hälfte des Geldes zur Seite. Auch schon im Mutterschutz. Zweiter Tipp, das ihr zu Juni24 einen betreuungsplatz habt, wenn ihr auf KiTa angewiesen seit, dürfte nahezu unmöglich sein. Reiche also besser 2 Jahre EZ ein. Klappt es, kannst du nach 18 Monatem in TZ wieder einsteigen. Klappt es nicht, musst du nicht direkt kündigen. Den dein AG muss deine EZ nicht verlängern wenn kürzer als 2 Jahre.
mamavonbaby
Also ICH würde das Elterngeld gar nicht aufteilen, sondern es voll auzahlen lassen. Du kannst dir davon selber die hälfte auf ein Sparkonte legen und es dann für den Zeitraum wenn du kein EG erhälst nutzen. So hast du den Vorteil...du könntest dann im 2. Jahr Teilzeit arbeiten gehen ohne das dir dein Einkommen beim EG angerechnet wird... Jedenfalls brauchst du nicht den Staat dafür, das er dir dein Geld einteilt.
Ähnliche Fragen
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung