AnneGru
Hallo Frau Bader, ich erwarte am 15.12.2022 mein 1. Kind. Nun haben wir uns entscheiden, dass ich 18 Monate Elternzeit nehme. Mein Mann ist selbstständig und wird keine Elternzeit nehmen. Wir wollten eigentlich wie folgt aufteilen: 9 Monate Basis Elterngeld 9 Monate Elterngeld Plus Eine Freundin teilte mir aber mit, dass dies nicht so einfach geht. Ich kann wohl nur 9 Monate Basis Elterngeld beantragen und bis zum 15. Lebensmonat ElterngeldPlus, alle weiter Monate kriege ich dann kein Elterngeld. Stimmt das? Gibt es noch bessere Möglichkeiten das Elterngeld aufzuteilen damit ich auf jeden Fall 18 Monate zu Hause bleiben kann? Danke für Ihre und andere Antworten. Liebe Grüße
Hallo, Sie haben 12 Monate Basis-EG. Davon werden die Monate mit MG angerechnet.Die restlichen Monate (idR 10) können Sie als Basis-EG nehmen oder auf die Hälfte doppelt so lange auszahlen lassen. Mit Ihrem Rechenbeispiel kommen Sie also nicht hin. Liebe Grüße NB
misses-cat
Das ist ne einfache Rechnung du hast 12 Mona elterngeld, wenn dein Partner seine elterngeld Monate nicht nehmen will verfallen diese, du kannst sie nicht nehmen weil du nicht alleinerziehend bist oder eine andere große Not Situation ( zb dein Partner kann wegen Krankheit ( damit sin schwerwiegende Krankheiten gemeint) diese nicht nehmen. Also hast du erst zwei Monate Mutterschutz ( diese werden miteinander verrechnet) dann vier Monate Basis und die restlichen sechs Basis Monate wechselst du in 12 plus Monate um ergibt 18 Monate
Bone
Das geht nicht. Dir stehen 12 Monate EG zu von denen mindestens 2 mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden. Bleiben 10 Monate die du noch verteilen kannst. Nimmst du, mutterschutz mitgerechnet, die ersten 9 Monate Basis, könntest du ab dem 10ten Monat EG plus nehmen, dann würde dein EG bis zum 15ten Lebensmonat reichen. Die restlichen 3 Monate EZ würdest du kein EG erhalten. Spielt aber für deine EZ keine Rolle, du kannst auch länger in EZ bleiben. Mein persönlicher Rat wäre, auch weil man nie weiß was kommt und die erste Monate nach der Geburt eher die sind, die am wenigsten kosten verursachen, lasse dir Basis-EG auszahlen und lege dir immer die Hälfte des Geldes zur Seite. Auch schon im Mutterschutz. Zweiter Tipp, das ihr zu Juni24 einen betreuungsplatz habt, wenn ihr auf KiTa angewiesen seit, dürfte nahezu unmöglich sein. Reiche also besser 2 Jahre EZ ein. Klappt es, kannst du nach 18 Monatem in TZ wieder einsteigen. Klappt es nicht, musst du nicht direkt kündigen. Den dein AG muss deine EZ nicht verlängern wenn kürzer als 2 Jahre.
mamavonbaby
Also ICH würde das Elterngeld gar nicht aufteilen, sondern es voll auzahlen lassen. Du kannst dir davon selber die hälfte auf ein Sparkonte legen und es dann für den Zeitraum wenn du kein EG erhälst nutzen. So hast du den Vorteil...du könntest dann im 2. Jahr Teilzeit arbeiten gehen ohne das dir dein Einkommen beim EG angerechnet wird... Jedenfalls brauchst du nicht den Staat dafür, das er dir dein Geld einteilt.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang