Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für 12 Monate - späterer Beginn nachteilig ?

Frage: Elterngeld für 12 Monate - späterer Beginn nachteilig ?

nemesis73

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Hallo Fr. Bader, ich muß nochmal nachfragen, so ganz hatte ich Ihre Antwort leider nicht ganz verstanden. Ich habe aber auch die Frage wahrscheinlich etwas verschwurbelt gestellt.... Ich entbinde voraussichtlich am 04.01.15. Die Mutterschutzmonate werden voll auf das Eltergeld angerechnet, also können mein Mann und ich dann noch insgesamt 12 Monate in Anspruch nehmen und diese unter uns aufteilen. Meine Frage wäre jetzt folgende: wenn ich im 3. Lebensmonat des Kindes meine 4 Wochen Resturlaub nehmen würde, und erst für danach Elterngeld beantrage, würde dies dann bedeuten, daß uns ein Monat Elterngeld entgeht ? Anders ausgedrückt, ist das Elterngeld auf die insgesamt 14 Lebensmonate des Kindes beschränkt, oder könnte ich auch "meine" sagen wir 12 Monate Elterngeld ab April erhalten ? Vielen Dank nochmals ! Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das EG muss in den ersten 14 Lebensmonaten genommen werden. Sie können erst später einsetzen, wenn Ihr Mann entsprechend auch EZ nimmt. Z.B. beide ab April jeweils 6 Monate. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein, entscheident ist das Alter das KIndes. Spätestens zum 14ten Lebensmonat erlischt der Elterngeld-Anspruch, egal wieviele Monate Elterngeld ihr da bezogen habt. Ausnahme ist bei Splittung. Urlaub also erst NACH dem Elterngeld nehmen.


Colien07022004

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Hallo, es zählt das Alter des Kindes! LG


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