steffalive
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zu unserer gewünschten Kombination. Ich würde gern nach der Geburt insgesamt 19 Monate Elternzeit nehmen (ET 27.05.21, Einstieg wäre dann ab jan 23 geplant). - mein Freund möchte die 2 Partner Monate in Anspruch nehmen. Er würde 1 Monat nach der Geburt und dann nochmal 1 etwa im 14. lebensmonat nehmen. Nun fragen wir uns wie es am besten finanziell gelöst werden kann. Lösung 1 wäre: ich nehme nach dem Mutterschaftsgeld 10 Monate Basis Elterngeld (und habe dann noch 9 Monate die ich irgendwie anders abdecken muss in der Elternzeit) Oder ich nehme 6 Monate Elterngeld und danach 12 Monate Elterngeldplus, dann wäre ich zumindest bei 18 Monaten in denen „Geld reinkommt“. Eine andere Lösung würde dann ja keinen Sinn machen oder? Außer ich gehe kürzer in Elternzeit... Kommt man mit einer der beiden Möglichkeiten finanziell besser weg oder wird das im Endergebnis aufs Selbe rauslaufen? Haben Sie da einen Tipp wie man das Elterngeld optimieren kann? Ich blicke da leider nicht wirklich durch. Da ich eh nur mit 19,5 Wochenstunden angestellt bin, wird mein Elterngeldbezug sowieso nicht üppig ausfallen. Ich muss sehen ob mein Wunsch der 19 Monate Elternzeit sich überhaupt dann finanziell realisieren lässt. Danke für Ihre Tipps/Hinweise.
Hallo, Sie haben 12 Monate Anspruch auf EG - Monate mit dem Bezug von MG werden angerechnet - dass können 2-3 Monate sein. Diese Restmonate können Sie auf einmal nehmen oder aufteilen in doppelte Auszahlung vom hälftigen Betrag. Man kann für jeden Monat neu entscheiden, ob man Basis-EG oder EG Plus wählt. Liebe Grüße NB
mellomania
du musst dich für die ersten beiden jahre festleten. meldest du weniger als 2 jahre elternzeit (also 19 monate ez danach arbeiten, teilzeit?) hast du kein anrecht die ez zu verlängern! der AG kann dem widersprechen. du darfst bis zu 30h in der EZ tz arbeiten, entweder in deinem betrieb oder nach vorheriger genehmigung des AG woanders). solange ez läuft, bleibt dein vz vertrag stehen. wenn du nach den 19 monaten diesen nicht wieder erfüllen möchtest, würde ich zwei jahre ez melden und in dieser eben tz arbeiten. denn tz ohne ez bedeutet dass dein vz vertrag futsch ist.
WonderWoman
@ mellomania sie hat gar keinen vollzeitvertrag, zu dem sie zurückkehren kann @steffalive die gesamtsumme elterngeld bleibt immer gleich, es ändert sich lediglich die verteilung auf die zeit
Felica
Nehme auf jeden Fall 2 Jahre EZ, sage deinem AG aber das du planst mit deinem TZ-Vertrag nach 19 Monaten wieder einzusteigen. So hast du Kündigungsschutz und bist deutlich flexibler. Noch besser, nenne konkrete Daten. Ich denke mal du rechnest wegen KiTa-Einstieg zu August 22 mit den 19 Monaten. Darum solltet ihr euch zeitnah nach der Geburt kümmern. Hier laufen die Anmeldungen immer von August bis Dezember, im Februar bekommen wir dann die Rückmeldung ob man den Platz hat. Da wäre mein Vorschlag, nimm Basis-EG und lege monatlich etwas zur Seite. Solltet ihr es euch finanziell leisten können, bleibst du bis Januar 23 daheim, klappt es nicht, redest du mit dem AG ob du mit weniger Stunden oder mit deiner bisherigen TZ-Stelle wieder einsteigen kannst. Sobald du kein EG mehr bekommst darfst du nämlich ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe dazu verdienen. Du darfst halt nur nicht in der EZ über 30 Std die Woche arbeiten, aber das fällt bei dir ja scheinbar auch so raus. Vorteil wäre wie gesagt der Kündigungsschutz, selbst dann wenn du in der EZ arbeitest bist du nahezu unkündbar, du bist flexibler wenn es mit dem betreuungsplatz nicht klappt und auch dann wenn die Betreuungszeiten nicht so ideal sind zu deinen Arbeitszeiten. Davon ab könntest du erst einmal mit weniger Stunden einsteigen ohne deinen eigentlichen Vertrag ändern zu müssen. Gerade im ersten Jahr der Betreuung sind die Kinder öfters krank, da kann es günstig sein ein kleines Polster zu haben. Wichtigster Faktor aber, es nimmt dir etwas Druck heraus. es ist deutlich besser ohne Druck zu planen, denn dann läuft es, warum auch immer, meistens glatter ab als wenn es nicht anders geht.
mellomania
sie hat einen festen arbeitsvetrag mit fest vereinbarten stunden, sie hat kündigungsschutz während der elternzeit wie felica schreibt (hatte ich vergessen) etcpp. von daher ist es besser 2 jahre zu wählen.
Mitglied inaktiv
In Summe bekommt ihr so oder so gleiches Elterngeld. Bei EG plus wird ein Basismonat auf 2 Monate verteilt. Das ist vorteilhaft, wenn man früh wieder arbeiten möchte. Dann ist der Freibetrag höher. Aber ich würde mind 2 Jahre (endet dann ein Tag vor 2. geb.) EZ nehmen. Und dann schon früher deine Teilzeit arbeiten. Ginge dann auch mit weniger std. Sollte dann was nicht klappen, kannst du problemlos deine EZ verlängern. Der AG hat dann kein Mitspracherecht.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation: Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25. Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin der Vater. Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?