Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/Elternzeit

Frage: Elterngeld/Elternzeit

Nicki-90

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Sehr geehrte Frau Bader, im November 2020 kommt unser erstes Kind auf die Welt. Mein Mann und ich planen zeitnah ein zweites Kind zu bekommen und wollen daher die Elternzeit möglichst sinnig legen. Wir sind beide Landesbeamte (mein Mann hat einen geringfügig höheren Verdienst). Ich möchte zwei Jahre Elternzeit beantragen (ggf. noch um ein Jahr verlängern). Mein Mann nimmt drei Monate (1 LM + 11 LM + 22. LM des Kindes). Wir hatten gedacht es so aufzuteilen: Bezug von 14 Monaten Basiselterngeld. Im 1. LM müssten mein Mann und ich parallel Elterngeld beziehen (laut L-Bank sei dies möglich). Mein Mann würde noch den 11. LM nehmen, ansonsten würden das Elterngeld von mir bezogen. Dann wären allerdings nur 13. Lebensmonate des Kindes durch Basis-Elterngeld abgedeckt, da im 1. LM der doppelte Bezug stattfand. 1. Kann der dritte Elterngeldbezugsmonat von meinem Mann beantragt werden oder liegt dieser (22. LM des Kindes) außerhalb des Bezugszeitraumes? Gibt es hier eine andere Möglichkeit? 2. Wäre es sinnig statt dem 13. Monat Basis-Elterngeld den 13. und 14. Monate ElterngeldPlus zu beantragen? Könnten dann die kompletten 14 LM des Elterngeldbezuges für die Berechnung des Elterngeldes des zweiten Kindes ausgeklammert werden? 3. Ist der doppelte Bezug von Basiselterngeld im 1. LM des Kindes nach Ihrer Information so möglich? 4. Wäre es für den künftigen Elterngeldbezug sinnvoll die Steuerklasse zu wechseln (derzeit sind wir beide in Steuerklasse IV)? Ich hoffe, meine Fragen wurden verständlich formuliert. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort, sie helfen mir damit sehr weiter (: Herzliche Grüße Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben insgesamt 14 Lebensmonate zusammen, die Monate mit MG Bezug (bei Beamten wird das Gehalt weiter gezahlt) werden aber gegengerechnet. Somit haben Sie 11 bzw 12 Mo., in denen EG gezahlt wird. dies auch parallel. Wegen eines weiteren Kindes ist es sinnvoll, das EG bis zum 14. Lebensmonat zu nehmen. Den 22. Monat kann man bei Basis-EG nicht nehmen. Ob der Lohnsteuerklassenwechsel eine Rolle spielt, hängt von dem Zeitpunkt der Geburt des 2. Kindes ab. Liebe Grüße NB


Felica

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Wenn ich dich richtig verstanden habe, nein das geht nicht so. Ihr habt zwar auf dem Papier 14 Monate Basis-EG, unterm Strich wird dir aber der Mutterschutz bei deinem abgezogen. Und gerade wenn ihr zeitnah ein weiteres Kind plant würde ich anders vorgehen. 1. Du EZ für 2 Jahre, dein Mann reicht EZ für den 1ten Lebensmonat ein und für den 11ten und den 3ten Monat. Falls ihr Partnerschaftsbonusmonate nutzen wollt solltet ihr bei der EZ-Mitteilung auch bereits beide dann die TZ mitteilen. Den für die bis zu 4 Bonusmonate müsst ihr beide zwingend in der Zeit zwischen 25 und 30 Std arbeiten. Schafft das einer von euch nicht, verfallen für euch beide alle 4 Monate. Ab dem 14ten Monat muss durchgehend einer von euch EG beziehen um über den hinaus EG zu bekommen. 11 und 22 und keiner von euch dazwischen geht also nicht. 2. Du bekommst nach Geburt mindestens 8 Wochen Mutterschaftsgeld, das wird dir beim EG abgezogen. Nimmt dein Mann im ersten Lebensmonat auch EG, geht gür deinen Mutterschutz bereits 3 Monate EG drauf. Blieben noch 11 Monate. Da nach dem 14ten Lebensmonat nur noch EG plus bezogen werden kann, sollte dein Mann den 11ten und als Beispiel den 12ten als EG plus wählen. 2 EG plusmonate ergeben einen basismonat. Damit könntest du entweder noch 10 Monate Basis-EG nutzen. Oder was besser wäre, du nimmst 8 Monate basis und 4 Monate EG plus. Damit würden beim nächsten Kind 14 Monate EG ausgeklammert werden, der Höchstzeitraum, nicht nur 12 Monate. 3. In den Monaten 15-18 könntet ihr dann die partnerschaftsbonusmonate machen. Das würde ich aber genau planen und dann auch so direkt dem AG fest mitteilen. Dein Mann müsste dann auch bei der ersten Mitteilung der EZ das Fest angeben. Ist auch für den AG besser planbar. Mein Rat, ich würde die TZ, sofern dein Mann plant in der EZ zu arbeiten, als Block nehmen und nicht stückeln. Also als Beispiel, dein Mann im 1ten Basis, du Basis von 1-10. Du dann 11-14 EG Plus, dein Mann 13 und 14 EG plus. 15-18 dann bonus.


Ani123

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1.) EG gibt es nur bis zum 14.Lebensmonat. Wenn ihr Mann den 3.EZ-Monat bei 22.Monate nimmt bekommt er kein EG. 2.) Ja das wäre sinnig. Bedenken Sie dann, dass sie das EG in den beiden Monaten nur hälftig bekommen. Bsp. bei Basis-EG 300€, bei EGplus sind es dann 150€. 3.) In den ersten 8 Wochen beziehen sie Mutterschutzgeld. Dafür werden ca. 2 Monate EG abgezogen. (Ca., denn manchmal sind 8 Wochen vor 2 Monate um oder umgekehrt. Die EG-Stelle rechnet da genau nach. Entweder es gibt dann anteilig doch noch was für den 2.Monat (was nur 2-3 Tage sein können) oder beim 3.Monat ist das EG geringer.) 4.) Ich weiß nicht, ob man nach Steuerklassenwechsel erst gearbeitet haben muss damit der bei einer Berechnung anerkannt wird. Wenn nicht, dann wäre der sinnvoll und würde bem nächsten Kind greifen. Bedenken Sie, dass ihr Mann mit Steuerklasse 5 (wenn sie 3 haben) weniger verdienen wird. Rechnen Sie durch, ob sich das wirklich lohnt. So wie ich es rauslese planen sie schnell wieder schwanger zu werden. Sollten sie 14 Monate nach Geburt des 1.Kindes in Mutterschutz gehen, so würden sie das gleiche EG wie beim 1.Kind bekommen + 10% Geschwisterbonus. Jenachdem, ob die neue Steuerklasse greift, könnte das EG auch höher ausfallen. Sollten Sie dann nicht in Mutterschutz gehen und nur eine sehr kurze Zeit überbrücken müssen, dann wäre eine Möglichkeit Urlaub von vor der EZ zu nehmen (falls vorhanden) oder neuen Urlaub. Für jeden Monat, wo sie nicht ganz in EZ (ohne zu arbeiten) haben sie Urlaubsanspruch. Bsp. fangen sie am 31.01. wieder an zu arbeiten, und da zählt auch Urlaub zu, so haben sie für den Monat Januar vollen Urlaubsanspruch. Das gilt auch für die Monate, wo sie nicht komplett in Mutterschutz fahren. AG möchten gerne anteilig rechnen. Ihn steht der volle Urlaub für den Monat zu. Ab dem 15.Monat bis Beginn Mutterschutz zählt in EZ mit 0€ für das neue EG, außer es wird TZ in EZ gearbeitet, dann fließt das in die Berechnung mit rein. Ich wünsche Ihnen Alles Gute für die Geburt und eine tolle Zeit zu dritt.


Nicki-90

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Ich bin ganz überwältigt von diesen vielen sehr hilfreichen und ausführlichen Antworten. Vielen herzlichen Dank an euch! (:


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