Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/ Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld/ Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin momentan mit meinem 2. Kind schwanger. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 11.01.2012. Ich habe noch einige Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit: Ich möchte gern 18 Monate Elternzeit nehmen (vom Januar 2012- Juli 2013). Danach würde mein Mann noch gerne die zwei Partnermonate nehmen (August 2013- September 2013). Kann ich mir das Elterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes auszahlen lassen und erhalte die restlichen 6 Monate kein Elterngeld? Ist dies möglich oder wird das Elterngeld auf 18 Monate gesplittet? Mir wäre die erste Variante lieber, ich weiß aber nicht ob dies möglich ist. Kann mein Mann, wenn er seine Partnermonate im 19. und 20. Lebensmonat des Kindes nimmt sein Elterngeld beziehen? Mir wurde im Juli 2011 mitgeteilt, dass ich nicht planmäßig eine Gehaltsklasse aufgestiegen bin (Versehen der Personalabteilung). Dies wurde dann rückwirkend zum 01.01.2011 geändert. Dies wird mir doch aber trotzdem beim Elterngeld angerechnet, oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beide Elternteile können zusammen die ersten 14 Mo frei verteilen - nur die MG-Bezugsmonate werden der Mutter zugerechnet. Mehr gibt es nicht Man kann die 12 Mo auf 24 halbieren Es zählt der tatsächliche Verdienst Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst 12 Monate beziehen und 6 Monate nichts bekommen. Dein Mann kann den 19. und 20. Lebensmonat Elternzeit machen, aber KEINE Elterngeld beziehen. Elterngeld muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate bezogen werden. Wenn man sich das Geld strecken läßt, bezieht man es dennoch in der 'halben' Zeit, und bekommt es einfach nur halb auf die Gesamte Zeit ausgezahlt! LG Sabine


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