Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld/Elternzeit

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Guten Tag! unser problem: ich werde nur in Mutterschutz gehen,danach wieder arbeiten und der Papa wird dann nach den 8 Wochen Elterngeld beantragen wollen-- er ist aber STUDENT und arbeitet im Moment eh schon nebenbei auf Teilzeitbasis mit ca. 22 Stunden/Woche. Er würde dieses dann auch während des Elterngeldbezuges so beibehalten wollen.....nun die Frage-muss er überhaupt Elternzeit dann beantragen beim Arbeitgeber,denn es würde sich ja nichts an seiner Stundenzahl ändern,da er die Höchststundenzahl bei Teilzeittätigkeit eh schon erfüllt(sein Vertrag läuft nur über 86h/Monat)...oder muss man, um Elterngeld zu bekommen,zwingend dann Elternzeit nehmen?? ist es in seinem Falle dann auch zulässig, die Stundenzahl beizubehalten und dennoch Anrecht auf Elterngeld zu haben oder muss er nachweislich mit den Stunden runter gehen, damit eine "Erwerbsminderung"ersichtlich ist??spielt sein studentenstatus noch irgendeine Rolle, muss er daran etwas ändern,also Urlaubssemester einlegen,oder darf er normal weiter studieren? Ich hoffe, Sie könnne uns da helfen,denn die Frage scheint uns keiner beantworten zu können.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er darf bis zu 30 Std/ Wo arbeiten. Ansonsten wird ihm alles ueber 300 € angerechnet. Einfach mal auf www.bmfsfj.de rechnen Liebe Gruesse, NB


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