Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/Elternzeit/Vaterschafts-Zeit usw

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld/Elternzeit/Vaterschafts-Zeit usw

Hermelin

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Moin Moin, wir bekommen im März unser Erstes Baby. Und da habe ich nun ein paar fragen. Meine Frau geht am 13.02 in Mutterschutz aber ihr Vertrag läuft am 20.02 auß. Somit ist die Frage wie wird dass Mutterschaftsgeld Berechnet. Meine Frau ist seit 2 Jahren in der Firma. Und hat jeden Monat ca 820 Euro Netto bei ner 25h Woche. Laut info von der KK stehen ihr max 13 euro Pro Tag zur Verfügung. Und den Rest Zahlt ja der AG. Aber den hat sie ja ab 21.02 nicht mehr. Hat sie überhaupt Anspruch drauf oder muß sie ALG 1 Beantragen? Müssen wir dann auf Schlag auf 600 Euro pro Monat Verzichten? Weil der Mutterschaftsgeld Rechner sagt das die KK 13 Euro Zahlt und den Rest von 7 Euro der AG. Aber den gibt es ja nicht mehr. 2. Da meine Frau ja ab 21.02. Arbeitslos ist. Wie Verhält sich dass mit dem Elterngeld. Haben da so viele Infos bekommen. Einige sagen wir dürfen dass nicht Beantragen da meine Frau Arbeitslos ist und ich zu viel Verdiene ca 2100 Netto. Andere sagen erst Elterngeld für 12 Monate beantragen. Und dann nach 12 Monaten nen Krippen Platz nehmen und dann ALG1. Wider andere sagen es wie mit Elterngeld beantragen für 12 Monate aber danach hat man keinen Anspruch auf ALG1 sonder nur auf HARZ4 3. Ich möchte auch in Elternzeit gehen für die ersten 2 Monate. Meine AG findet dass super und Unterstütz mich da auch. Schichtpläne etc sind schon geändert usw. Und nun stehen wir vor dem Problem mit der Antragsstellung ich bin nur nen Mechaniker und meine Frau nur Verkäuferin. Aber der Antrag ist recht Kompliziert und da haben wir schon gehört dass wenn da nur 1 Punkt Falsch Gesetzt wird alles Abgelehnt wird. Und mit dieser PDF Erklärung kommen wir nicht so klar. Kann man sich da wo Hilfe holen Anwalt, Jugendamt etc


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nach Beendigung des Vertrages übernimmt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld. 2. Ihre Frau wird kein Arbeitslosengeld 1 erhalten, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil sie das Kind betreut. 3. So problematisch sehe ich das nicht. Gleichwohl können Sie sich natürlich von einem Anwalt den Antrag formulieren lassen. Sie können mir gerne eine E-Mail schicken unter Nicola.Bader@KanzleiBader.de Grüße NB


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