Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld doppelt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld doppelt

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Guten ABend, eine Frage hätte ich da. Bekommt man das Elterngeld zweimal , wenn man z.B. das ELterngeld auf 2 JAhre aufteilt und man in dieser ZEit wieder ein Kind bekommt und dieses ELterngeld dann wieder splittet?? ODer wird das nur einmal gezahlt in der ZEit in der man für das älteste KInd noch bezieht ?UNd dann wird einfach bis zum 2. Lebensjahr für das nächste KInd weiterbezahlt?? Und wie verhält sich das dann mit dem Geschwisterbonuns?? Den bekommen wir doch voll, oder?? Das hat doch mit dem ELterngeld nicht zu tun, oder?? lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bei kurz aufeinander folgenden Geburten (zweites Kind innerhalb von 24 Monaten nach einer vorherigen Geburt) wird das Elterngeld aufgestockt: wenn die Erwerbstätigkeit nach der Geburt des älteren Kindes reduziert wurde und die neue Lohnersatzzahlung beim 2. Kind deshalb geringer ausfallen würde als beim ersten, so wird die Hälfte der Differenz aufgestockt. Beispiel Eine Frau mit einem Nettoeinkommen von 2000 € ist nach der Geburt des ersten Kindes nicht erwerbstätig und erhält 12 Monate lang ein Elterngeld in Höhe von 67% von 2000 € = ca. 1340 €. Sie wird erneut schwanger und das zweite Kind wird innerhalb von 24 Monaten geboren. In den letzten 3 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes (bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist) erzielte sie als geringfügig Beschäftigte ein Erwerbseinkommen in Höhe von 300 €, d.h. sie erhielte insofern das Mindestelterngeld in Höhe von 300 €. Der Gesetzgeber will in diesen Fällen die Einkommenssituation dadurch verbessern, dass die Differenz zwischen dem zuerst gezahlten Elterngeld und dem neuen Anspruch zur Hälfte aufgestockt wird, d.h. im Beispielsfall beträgt die Differenz gut 1000 € und der neue Elterngeldanspruch würde um die Hälfte, also ca. 500 € aufgestockt (auf insgesamt ca. 800 €). Liebe Grüsse, NB


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