Juliwe
Hallo, Ich bin in Elternzeit, im dritten Jahr und nun möchte ich mich selbstständig innerhalb meiner Schwangerschaft machen, wie wird mein neues Elterngeld berechnet? Besten Dank!
Hallo, bei Selbstständigen zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Sie können das Kalenderjahr nach hinten verschieben, wenn Sie in diesem Jahr Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat hatten. Liebe Grüße NB
Dojii
Aus dem Einkommen des letzten Kalenderjahres vor Geburt des Kindes. Wird dein neues Kind also 2023 geboren, dann wird dein neues Elterngeld aus dem Jahr 2022 (Januar bis Dezember) berechnet.
Juliwe
Hallo, bei Selbstständigen zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt des dann kommendes Kindes, richtig? Das wäre bei mir dann ein halbes Jahr Elterngeld und ein andres kein Einkommen.. Sie können das Kalenderjahr nach hinten verschieben, wenn Sie in diesem Jahr Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat hatten. - ich hatte dies bis zum 23. Lebensmonat Könnte ich in diesem Fall bitte nochmals eine Antwort bekommen? Vielen herzlichen Dank
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