Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Berechnung

Frage: Elterngeld Berechnung

Annamila

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Guten Tag, Ich bin seit Dezember im betrieblichen BV. Ich war in der häuslichen Intenivpflege tätig. Mein Patient war hiermit mein Arbeitgeber. Dieser ist leider verstorben und mein Arbeitsverhältnis ist somit am 15.4 beendet. Ich geh am 8.6 in den Mutterschutz und habe nun ALG 1 beantragt. Da ich kein Problem habe noch arbeiten zu gehen bis zum Mutterschutz, habe ich versucht für die Tage bis zum Mutterschutz noch einen Job zu finden. In meinen gelernten Ausbildungsberuf (Pflegekraft) habe ich aufgrund von Mutterschutzgesetz natürlich so gut wie keine Chance. Habe dann telefonisch Stellen angerufen, wo ich jetzt noch arbeiten könnte. (Ein Versuch war es wert). Jedoch wurde ich aufgrund der SS abgelehnt, sodass ich ALG 1 jetzt beziehen muss. Gibt es da evtl. irgendwelche Sonderregelungen, damit die Monate, wo ich ALG 1 bezogen habe, aus der Elterngeldberechnung ausgeklammert werden? Denn schlussendlich kann ich für meine Situation ja nun wirklich nichts. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, die Monate mit ArbGeld 1 werden nicht ausgeklammert, sondern mit 0 € angerechnet. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Huhu, eigentlich kann man ALG1 nicht ausklammern lassen. Was du versuchen kannst, ob das klappt kann ich dir nicht sagen, ist, Corona als "Ausrede" zu nutzen, warum du jetzt keinen neuen Job findest in deinem Bereich und daher einen Nachteil hast. Corona bedingtes ALG darf man nämlich laut BEEG ausklammern lassen. Aber wie gesagt, ob das anerkannt wird in deinem Fall weiß ich leider nicht.


Dojii

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Leider nein, hierfür gibt es keine Sonderregel. Du hast noch das "Glück", dass nur 1,5 Monate betroffen sind. Dein Elterngeld errechnet sich ja aus den 12 Monaten vor Beginn der Schutzfrist, also Juni 2021 bis Mai 2022. Der halbe April und der Mai 2022 werden mit 0 EUR in die Berechnung eingehen. Da habe ich schon ganz andere Fälle gesehen, die dann plötzlich kaum mehr als den Mindestsatz erhalten haben und genauso wenig für ihre Situation konnten.


Dojii

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Da sie dann in der Beweispflicht wäre, müsste sie nachweisen, wieso sie aufgrund der Pandemie (und nicht aus anderen Gründen) keine Stelle bekommen hat. Also bspw. Bewerbungsablehnungen, in der auf die Pandemiesituation eingegangen wurde. Aber welcher Arbeitgeber schreibt schon eine genaue Begründung in die Ablehnung und macht sich dadurch angreifbar?


Mitglied inaktiv

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Das müsste ja jede andere auch, die nach der Gesetzesänderung davon Gebrauch machen möchte. Das würde dann ja nie gehen und wäre somit eine sinnlose Änderung. Ich denke durchaus, dass es einen Versuch wert ist jeder weiß eigentlich, dass im medizinischen Bereich durch die Änderungen des Mutterschutzgesetzes kein Arbeiten in der Pflege möglich ist. Und kein AG stellt eine Fachkraft nur fürs Büro ein, wenn die Stellenausschreibung eine andere wäre.


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