Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Berechnung

Frage: Elterngeld Berechnung

Krabbelbär123

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Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Wenn man ein Kleingewerbe hat, wird ja das letzte Geschäftsjahr genommen. In diesem war ich 2 Monate in Elternzeit und dann 10 Monate wieder arbeiten. Wird für die Berechnung dann nur meine 10 Monate plus die Einnahmen aus dem Gewerbe gerechnet oder wird zusätzlich für die 2 Monate Elternzeit in die Zeit vorm Elterngeld geschaut und dazu gerechnet?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,# wenn Sie kein EG bekommen haben, werden alle Einnahmen aus diesem Zeitraum addiert. Liebe Grüße NB


Dojii

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Warst du nur in reiner Elternzeit oder hast du währenddessen auch Elterngeld bezogen? Falls ja, wie als war dein Kind in diesen beiden Monaten?


Krabbelbär123

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Ich habe kein Elterngeld mehr bekommen in der Zeit, war nur in Elternzeit. Meine Tochter war in den 2 Monaten 19-20 Monate alt


Dojii

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In dem Fall gehen die beiden Monate mit Elternzeit leider mit 0 EUR in die Berechnung ein. Es werden die 10 Monate Angestelltentätigkeit (geteilt durch 12) plus dein Gewinn aus dem Gewerbe (geteilt durch 12) als Grundlage für dein Elterngeld genutzt.


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