Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Berechnung...* Gerne auch an Alle*

Frage: Elterngeld Berechnung...* Gerne auch an Alle*

mini-mama1989

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Guten Abend , ich war von 07.21-31.12.2021 arbeitslos und habe ALG1 bezogen. Am 01.01. habe ich schwanger meine neue Arbeitsstelle angetreten (32Std.) Mein ET ist der 13.07 Nun habe ich mehrere Fragen 1. fließt bei der Berechnung vom Eltengeld das ALG1 mit ein ? 2. Ich würde 3 Jahre Elternzeit nehmen und Elterngeld+ beantragen (2 Jahre eben die 50%) Und im 3. Jahr der EZ bekäme ich kein EG..muss ich mich dann für das 3 Jahr freiwillig krankenversichern ?/ ( Oder ich gehe wieder in Teilzeit arbeiten und bin dann darüber versichert. Ist das so richtig ?) Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu umständlich formuliert. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend für das Eg sind die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit EG /bis zum 14. Lebensmonat) und MG können ausgeklammert werden. Monate mit ArbGeld 1 zählen mit 0 €. EG bekommt man 12 Mo. (eigentlich 9-10) oder halbiert doppelt so lange. Wenn Sie kein EG mehr bekommen, müssen Sie sich selber krankenversichern. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Die Monate mit ALG zählen mit 0 Euro für das EG - wird also vermutlich nicht sehr viel bei rauskommen. Die Muschu-Monate zählen automatisch als Basis Monate, dann hast du noch max 10 Monate zum Splitten.


mini-mama1989

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Kann ich die Zeit des ALG1 Bezuges ausklammern lassen und das Gehalt meines AG, vor der Arbeitslosigkeit, für die Berechnung nehmen? Oder geht sowas auch nicht ?


luvi

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Hallo, Die Zeit des Arbeitslosengeldbezugs ausklammern geht nicht. Krankenversichert bis du die ganze Zeit deiner Elternzeit, auch wenn du kein Elterngeld mehr bekommst. Elterngeld wirst du keine vollen 2 Jahre bekommen, wahrscheinlich nur etwa bis das Kind 22 Monate ist. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Alg1 zählt als Lohnersatzleistung und wird deshalb nicht beim Elterngeld berechnet.


Dojii

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Ausklammern von ALG 1 geht nur, wenn du nachweisen kannst, dass es aufgrund von Corona bezogen werden musste. Also bspw. wenn deine alte Firma aufgrund der Pandemie schließen musste oder du pandemiebedingt gekündigt wurdest. Dafür brauchst du dann ein Schreiben des ehem. Arbeitgebers, dass das Ganze bestätigt.


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