M. N.
Hallo Frau Bader Wir bekommen am 27.01.2015 unser erstes Kind. Meine Frau ist voll berufstätig und will 2 Jahre elternzeit nehmen. Die Berechnung des ersten Elterngeld ist klar. Da wir zwei Kinder wollen wollten wir die 2te Schwangerschaft so planen das ihr Elterngeld beim 2ten Kind nach ihrem jetzigen Gehalt gerechnet wird. Nun zwei Fragen: Wann muss der späteste geburtstermin des 2ten Kind sein damit nach jetzigen Verdienst Elterngeld gerechnet wird? Wie verhält sich die Berechnung wenn meine Frau im zweiten Jahr der ersten elternzeit einen Minijob nachgeht? Vielen Dank im Voraus und MfG M. N.
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit Bezug von MG u EG. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Geburt sollte erfolgen innerhalb von maximal 15 Monaten nach der Geburt vom ersten. Minijob im zweiten Jahr wird dann so gewertet wie er ist fürs neue Elterngeld. 400€ oder wenn sie mehr arbeitet diesen Lohn. Alles ohne Arbeit ab dem ersten Geb. geht als Nullrunde in die neue Berechnung.
SumSum076
*schmunzel* Wenn die Berechnung des Elterngeldes für das erste Kind klar ist...sollte die für das zweite auch klar sein, denn die Regelungen sind die gleichen ;-) Es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Es werden die Monate ausgenommen, in denen man Mutterschaftsgeld bekommt oder Elterngeld bezieht (Elterngeldbezug nur im ersten Jahr). Ist Kind 1 zB am 2.3.14 geboren und für Kind 2 beginnt der Mutterschutz am 29.04.15, dann werden genau die gleichen Monate zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Da es den Geschwisterbonus gibt, kann es reichen, dass der Mutterschutz im Juni 15 beginnt. Alles danach würde das Elterngeld reduzieren. Beginnt der MuSchu für Kind 2 nicht schon im April, würde das Einkommen (aus dem Minijob) mit gerechnet. Das Elterngeld reduziert sich also nicht so deutlich. Gruß Sabine
M. N.
Meine Frau nimmt zwei Jahre Elternzeit und auch das elterngeld soll auf zwei Jahre geteilt werden. Im zweiten Jahr wollte sie einen Minijob nachgehen. Verstehe ich das richtig das dass elterngeld fürs zweite Kind dann nach ihrem Minijob berechnet wird? Das wäre dann ja nicht mehr als der mindestsatz. Habe gehört das wenn die Mutterschutzfrist des 2 Kindes in die Elternzeit des ersten Kindes fällt ihr elterngeld nach jetzigen Gehalt gerechnet wird sie quasi das gleiche Elterngeld nocheinmal bezieht. Das ist für uns sehr interessant da meine Frau aktuell sehr gut verdient. Danke schonmal und Mit freundlichen Grüßen M. N.
SumSum076
Nochmal: Das hängt nicht an der ElternZEIT. Sondern am ElterngeldBEZUG. Nur die Zeit, in der man Elterngeld "bezieht", wird bei der Berechnung ausgenommen. Die Zeit, in der man "nur" in Elternzeit war, nicht! Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc ...
Ich arbeite derzeit Vollzeit und mein monatliches Bruttoeinkommen beträgt 6200 EUR. Ich möchte nach der Geburt schrittweise wieder arbeiten. Zum Beispiel fange ich an, 2 Stunden pro Woche zu arbeiten, und steigere mich dann allmählich, bis das Kind etwa 30 Monate alt ist und wieder Vollzeit arbeite. In dieser Zeit kann ich Elterngeld Plus beantrage ...
Das wird wie Elterngeldplus berechnet, ja? Aber leider trotzdem meine Fragen: Berechnungsgrundlage ist ja bei Angestellten das Durchschnittsnetto im Berechnungszeitraum, richtig? Womit wird das aber nach Geburt verglichen? Im entsprechenden Lebensmonat des Kindes habe ich 10 Tage ALG2 bezogen und danach angestellt gearbeitet. Zu meiner Überra ...
Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 22 entbunden und bin seither in Elternzeit (Basiselterngeld). Nun steht mein Einstieg im September wieder an, Vollzeit zu den alten Konditionen. Allerdings bin ich nun wieder schwanger und muss, aus gesundheitlichen Gründen, wieder ins Beschäftigungsverbot. Mein voraussichtlicher Termin ist der 28. ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage zu meinem Elterngeld. Ich beziehe für mein erstes Kind bis Juli 2024 das Basis-Elterngeld und würde gerne ein Gewerbe anmelden. Die Zeit während des Elterngeldbezuges nutze ich, um das Geschäft aufzubauen (Online Werbung schalten, Reichweite erhöhen usw.) um im zweiten Elternjahr wenigstens etwas Geld zu v ...
Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...
Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...
Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen