Amira3005
Hallo , ich bin jetzt schwanger ET ist 01.08.2021 ich war bis Mai 2021 in Elternzeit. Juni und Juli 2021 habe ich gearbeitet . August bis Oktober ALG 1 bezogen und seit November wieder erwerbstätig. Steht mir Elterngeld zu ? Bzw. Werden für die drei Monate ganz nur 300 Euro angerechnet oder wird das anhand der Höhe meines ALG1 abgerechnet ? LG
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Monate mit EG o MG könenn ausgeklammert werden. Monate mit ArbGeld 1 zählen als 0 €-Monate Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die drei Monate mit ALG werden als 0€ gerechnet. Monate mit Mutterschaftsgeld musst du nicht ausklammern lassen. Sollte der Monat Juni noch was an Lohn bis Beginn Mutterschutz bringen. Dann erhöht das evtl das Elterngeld
Felica
EG ja, das steht jedem, bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe zu. Wie hoch hängt davon ab wann Kind Nr. 1 geboren ist und ob EG bPlus oder Basis-EG. Wann deine EZ geendet hat ist dabei egal, die spielt keine Rolle. Aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen, wird nicht mehr als Mindestsatz werden. ALG1 wird immer mit 0 € gewertet, wie reine EZ im übrigen auch.
Felica
EZ meinst du sicherlich August 22.
Mitglied inaktiv
Wieso nur Mindestsatz? Sie hat von nov 21 bis Mai 22 Lohn evtl noch Juni 22.
Felica
Stimmt, könnte mehr geben. Fraglich ist halt welche Daten stimmen nun.
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