Maree90
Guten Abend Frau Bader, Ich hätte da noch eine Frage zum Elterngeldbemessungszeitraum. Dieser wird ja aus den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat, in dem der Mutterschutz begonnen hat berechnet. Wie werden die letzten zwei Monate der Elternzeit berechnet, in denen kein Elterngeld mehr ausgezahlt wird? Werden diese zwei Monate, wenn sie in den Bemessungszeitraum fallen, dann mit 0 Euro berechnet? Oder dennoch mit dem Betrag, der während der damaligen Elternzeit ausbezahlt wurde? Ich danke Ihnen. Liebe Grüße
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. liebe Grüße NB
MamaausM2
Wenn du in den beiden Monaten nicht arbeitest, zählen sie mit 0€ Aber unten schreibst du, dass du bis sept egplus beziehst also bis Monat 22. Dann zählen alle Monate davor auch mit 0€ weil Monate mit Elterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt werden Also wann kommt Kind 2? Dann kann man besser erklären
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