Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Bemessungszeitraum verschieben

Frage: Elterngeld Bemessungszeitraum verschieben

Ninagut

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Hallo Frau Bader, Ich hatte seit 2012 ein Gewerbe angemeldet, habe dieses 2020 abgemeldet (2020 keine Einkünfte, 2019 ebenfalls nicht, 2018 Verlust. Im Januar 2021 habe ich es erneut angemeldet und auch ein paar Rechnungen geschrieben. Gleichzeitig war ich angestellt in Teilzeit. Kann ich nun für mein zweites Kind (geb. 08/2021) den Bemessungszeitraum verschieben? Mein erstes Kind wurde 06/2019 geboren und ich habe BasisElterngeld bezogen, also sollten 2020 und 2019 ja ausgeklammert werden können, oder? Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe und Zeit!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das müsste doch lange berechnet sein, verstehe ich nicht. Grundsätzlich ist es möglich wie von Ihnen beschrieben. Liebe Grüße NB


Ninagut

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Das hat sich leider ewig hingezogen, da noch der Steuerbescheid von 2020 angefordert wurde. Die L-Bank hat das so scheinbar nicht akzeptiert, allerdings ist der ganze Bescheid von vorn bis hinten voller Fehler und wir werden es wohl einem Anwalt übergeben. Vielen Dank für die Auskunft, Frau Bader!


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