Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim 2.kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld beim 2.kind

Rose.p.

Beitrag melden

Hallo, Vielen Dank das Sie sich Die Zeit hierfür nehmen. Meine Frage ist etwas komplizierter. Ich bin aktuell, bis Februar 2022 in Elternzeit. Wir möchten allerdings sehr bald schwanger werden. Nun meine Fragen: Wie kann ich mein Elterngeld für das 2.Kind berechnen? Kann ich dann einfach ein Beschäftigungsverbot holen und zuhause bleiben,wie bei meinem 1.Kind, da ich in meinem Job nicht schwanger arbeiten darf.? Also wir möchten, wenn es klappt nahtlos in das Beschäftigungsverbot und anschließend 2. Elternzeit über gehen. Ich weiss das ist nicht die tolle Art, aber es geht leider nicht anders ..ich hoffe Sie verurteilen mich nicht. Freue mich sehr über eine Antwort. Vielen lieben Dank Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, entscheidend für das EG sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, Monate mit EG bis zum 14. Lebensmonat und mit MG kann man ausklammern. Es ist nicht möglich, die EZ vorzeitig zu beenden, um ein BV zu erhalten. In einem BV muss Kind 1 fremdbetreut werden, da der AG Sie umsetzten kann. Liebe Grüße NB


misses-cat

Beitrag melden

Du kannst die Elternzeit nicht beenden um in ein BV zu gehen das wäre Sozialbetrug. Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes sind die 12 Monate vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes ausgeklammert können die 12 Monate vom elterngeld beim ersten Kind bzw 14 beim elterngeld plus Zum Elterngeld kommen zusätzlich 10% Geschwisterbonus, wenigstens 75€ bis das erste Kind drei ist


misses-cat

Beitrag melden

Ach so was geht ist nahtlos vo. Der Elternzeit ins BV zu gehen allerdings überprüfen bdie Krankenkassen stichprobenartig ibbdu eine Betreuung fürs Kind hast


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da ist nix kompliziert... Lies hier die letzten paar Tage nach, dann siehst du deine Antwort. Elterngeld beim 2. bemisst sich wie beim ersten Kind. Du kannst Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat ausklammern lassen. Daraus folgt, dass es das gleiche Elterngeld gibt, wenn Kind 2 ungefähr kommt, wenn Kind 1 15/16 Monate alt ist 2. in reiner Elternzeit kann man sich kein BV einfach holen. Auch die ez abbrechen darfst du deshalb auch nicht. Dein AG müsste dem auch zustimmen und das ältere Kind betreut sein....


Felica

Beitrag melden

Was ist da kompliziert? Würde man man 2min nachlesen, wüsste man das die Frage hier täglich mehrmals kommt. Also absolut alltäglich. Dein EG wird so berechnet wie beim ersten Kind. Also welches Einkommen hattest du in den 12 Monaten vor Geburt. Ausgeklammert werden auch wieder die Monate in denen du Mutterschaftsgeld bekommen hast oder schwangerschaftsbedingt Krankengeld. Unterschied ist lediglich, bis zu längstens 14 Monate EG kannst du auch ausklammern lassen. Die Zeit der EZ dagegen nicht. Den niemand verbietet dir in der EZ zu arbeiten. Und damit die Frazeb welche in der EZ arbeiten nicht benachteiligt werden, sagt dee Gesetzgeber EZ ist kein Ausklammerungsgrund. Ein mögliches BB greift auch erst ab dem ersten Arbeitstag. Das gilt innerhalb dee ET genauso, sofern du in dieser in TZ arbeitest, wie auch wenn du erst nach der EZ wieder arbeitest. Um übeehaupt aber ein BV zu bekomm, musst du arbeitsfähig sein, dein Kind muss also deinem Arbeitsvertrag entsprechend betreut sein. Was du im BV bekommst hängt davon ab welcher Vertrag aktiv ist. Und die EZ vorzeitig beenden geht nicht. Das geht nur im härtefall, eine Schwangerschaft ist kein härtefall, oder zum neuen Mutterschutz. Was abef wie gesagt geht, ist das man innerhalb der EZ ob TZ arbeitet Was sich dann positiv auf das neue EG auswirkt. Das gilt vorallen dann, wenn Kind 2 nicht direkt nach Kind kommt und man länger wie ein bis 1,5 Jahre EZ hat.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, entscheidend für das EG sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, Monate mit EG bis zum 14. Lebensmonat und mit MG kann man ausklammern. Es ist nicht möglich, die EZ vorzeitig zu beenden, um ein BV zu erhalten. In einem BV muss Kind 1 fremdbetreut werden, da der AG Sie umsetzten kann. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...