Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Zwillingen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei Zwillingen

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Hallo, ich erwarte Zwillinge und habe derzeit einen Teilzeitjob. Daher wird mein Elterngeld (inkl. Zwillingsbonus) höher ausfallen als mein bisheriger Netto-Lohn. Da es Zwillinge sind, ist der Mutterschutz nach der Geburt 12 Wochen. Bekomme ich in diesen 12 Wochen die Differenz von Mutterschutzgeld und Elterngeld auch ausbezahlt oder bekomme ich nach den 12 Wochen dann nur 9 Monate Elterngeld. Im zweiten Fall wäre man ja mit 12 Wochen sehr im Nachteil, hingegen einer Schwangerschaft mit einem Kind und nur 8 Wochen Mutterschutz?! Somit wäre das alles eine Schönrederei von einem Jahr Elterngeld. Dabei bekämen dann Zwillingseltern nur 9 Monate Elterngeld (und es fehlt dann drei Monate der Zwillingsbonus von je 300 euro). Kann man freiwillig auf den Mutterschutz von Woche 9-12 verzichten? Ich nehme das mal nicht an?! So viele Fragen, aber das macht uns gerade ganz unsicher. Es geht hier immerhin fast um 1000 Euro. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Viele Grüße, Silli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, man kann auf die SChutzfrist nach der Geburt nicht verzichten-und das MG wird voll auf das EG angerechnet. Rechnen Sie doch mal bei: www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB


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