Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei zweitem Kind

Frage: Elterngeld bei zweitem Kind

Alicii

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Hallo Wir möchten gerne ein zweites Baby ohne großen Altersabstand und fragen uns wann der Et des zweiten Babys sein müsste, um das selbe elterngeld erneut zuerhalten. Kurze eckdaten: Geburtsdatum Baby Nummer 1: 29.04.2023 Elterngeld: beziehe ich 1 Jahr Basiselterngeld ( 1311 € im Monat) Elternzeit: 2 Jahre Momentan habe ich noch meine periode, dass heißt es würde erst nächsten Monat klappen. Wir wollen aber nichts "probieren" ohne sicher zu sein, dass wir auch das selbe geld erhalten. Wäre es zu spät, falls der Et ende August wäre? Falls wir nicht das selbe erhalten, mit wie viel weniger müssen wir rechnen? Ich hoffe sie können mir helfen - ganz großen lieben dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie für Kind 1 EG Plus bezogen haben, darf der Abstand knapp 16 Monate sein, denn Sie können die Monate mit MG und EG Plus (bis zum 14 Lebensmonat des Kindes) ausklammern: AG Plus bis zu 14. Lebensmonat + mind. 6 Wo. vorgeburtlicher Mutterschutz mit MG. Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Dein zweites müsste schon längst unterwegs sein. Bei Geburt 4/23 muss in 5/24 der Mutterschutz beginnen. Monate mit Elterngeld und Monate mit Mutterschaftsgeld werden nämlich ausgeklammert, d.h. nicht berücksichtigt. Ab Monat 5)24 zählt jeder Monat mit 0€ Einkommen weniger. Tipp... Wandle Monat 11 und 12 noch in Elterngeld plus um, so das du in Lebensmonat 13 und 14 noch Elterngeld beziehst. Es werden nämlich bis zu. 14 Monate EG ausgeklammert.


luvi

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Hallo, Du könntest auch innerhalb der Elternzeit arbeiten. Das erhöht das Elterngeld. Um auf die gleiche Summe zu kommen, wirst du wieder 12 Monate vor der Geburt das gleiche Gehalt beziehen müssen. Oder du machst dich selbständig. LG luvi


Alicii

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Danke für eure Antworten. Tatsächlich habe ich ein kleingewerbe. Wie läuft das dann ab? Danke für eure hilfe


MamaausM2

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Bei Selbstständigkeit bezieht sich der Bemessungszeitraum ja auch das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt. Bei Geburt in 2024 wäre das 2023 und das wird nicht berücksichtigt, weil du da ja Elterngeld für das ältere Kind bezogen hast. Dann wäre 2022 relevant... Dann müsstest du das gleiche EG bekommen. Beim Erstgeborenen war sicher auch 2022 Bemessungszeitraum


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