Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen. Seit 6 Monaten mache ich mit dem Amt rum und keiner kann mir was dazu sagen. Und zwar habe ich vor der Geburt unserer Zwillinge als selbstständige Kindertagespflegeperson gearbeitet und habe Einkommen hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln betahlter Tagespflege erzielt. Nun wird aber das Geld aus öffentlich bezahlter Kindertagespflege beim Elterngeld nicht angerechnet, da dies bis Ende 2008 ja steuerfrei war. Aber man kann doch nicht pauschal sagen steuerfreies Einkommen wird nicht angerechnet. Ich habe damit meinen Lebensunterhalt finanziert (war nicht gerade wenig was ich monatlich bekommen hatte und hatte teilweise eine 52 Stundenwoche also kein Minijob!). Und im Gesetzestext finde ich nichts was dazu passt. Ich finde es eh schwer daraus was zu erkennen. Vielleicht können Sie uns helfen wie es rechtlich aussieht und ob es doch nicht eine möglichkeit gibt, dass es anerkannt wird, denn so bleibt uns nur der Mindestsatz. Vielen Dank.
Hallo, § 2 Höhe des Elterngeldes (1) 1Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. 2Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen. Fragen Sie doch bitte mal auf der Seite von unserem Steuerberater, ob und wie die bezogenen Zahlungen dazu zählen. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Wie so viele, bin ich etwas ratlos trotz Recherche. Mein Plan ist 2 Jahre EZ zu nehmen und nach 15-16 Monaten wieder 30 Stunden zu arbeiten. Ich habe das Glück derzeit knapp 4000€ netto zu verdienen, was für das Eltergeld ja 1800€ bedeutet. Wenn ich 1 Jahr BasisEG beziehe und dann arbeite - muss ich dann etwas zurückzahlen? B ...
Hallo, ich befinde mich in der glücklichen Situation, wärend meines Bezuges von Elterngeld Plus von meinem Arbeitgeber, bei dem ich Teilzeit beschäftigt bin, eine Gehaltserhöhung von ca. 10% erhalten zu haben. Nun ist es ja so, dass mein Gehalt mit dem Elterngeld Plus verrechnet wird und somit von der Gehaltserhöhung unterm Strich wegen der V ...
Hallo, Ich habe am 24.06.2017 eine Tochter zur Welt gebracht. Meine Mutterschutzfrist ging ab dem 19.05.2017. Nun bin ich erneut schwanger mit Zwillingen. Der errechnete ET ist der 19.06.2019. Meine Frage ist jetzt, wie wird das Elterngeld für meine Zwillinge berechnet? Für welche Monate muss ich die Gehaltsnachweise einreichen? Ich habe vor ...
Hallo, folgende Situation: Meine Partner und ich leben momentan noch getrennt, erwarten aber ein gemeinsames Kind. Ich beziehe Hartz 4, er ist angestellt mit entsprechendem Einkommen. Wir haben vor während der Elternzeit zusammen zu ziehen. Wird sein Einkommen dann auf mein Hartz 4 während ich Elterngeld beziehe komplett angerechnet oder gilt da ...
Guten Tag, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin zur Zeit noch in Elternzeit. Meine Elternzeit geht 2 Jahre. Im ersten Elternzeitjahr habe ich volles Elterngeld bekommen, nun im zweiten Jahr habe ich kein Einkommen und wir leben von dem Lohn meines Mannes mit Wohngeld Zuschuss. Nun denken wir über ein 2tes Kind nach, falls ich ...
Hallo, ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 1 jahr alt und ich bekomme jetzt kein Elterngeld mehr, ich beziehe nur noch Kindergeld und hab noch 2 Jahre Elternzeit. Könnte ich noch etwas beantragen für die restlichen 2 jahre Elternzeit sowas wie Grundsicherung? Ich bin ja noch angestellt bei meinem Betrieb aber habe ja kein Einkommen. Im Moment ...
Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdi ...
Guten Tag Frau Bader, in einer anderen Antwort schreiben Sie, dass Airbnb-Einnahmen sich während des Elterngeld-Bezuges negativ auf die Höhe das Elterngeldes auswirken. Heute habe ich von einer Beamtin des ZBFS erfahren, dass allerdings zum selbstständigen Einkommen des vorigen Kalenderjahres, welches zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes her ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit