coov77
Sehr geehrte Frau Bader? Ich bin Selbsständige und habe eine Frage bezüglich der Elterngeldberechnung bei meiner 2. Tochter. Sie ist am 17.7.2013 geboren. Was ist der letzte steuerlich abgeschlossene Veranlagungszeitraum? Ist das ausschliesslich ein Kalenderjahr , oder kann das auch der steuerlich abgeschlossene Zeitraum sein, der zur Elterngeldberechnung meiner 1. Tochter herangezogen wurde (geboren 15.08.2011), hier wurden die 12 Monate vor ihrer Geburt angesetzt. Es ist der erste Zeitraum in dem ich 12 Monate am Stück gearbeitet habe. Es gibt ja die Möglichkeit den Einkommensermittlungszeitraum zur verschieben, was für mich günstig wäre. Ich hatte Elterngeld vom 15.08.2011 bis 15.08.2012 bezogen und war dann wieder vom 30.07.2012 bis 31.05. 2013 selbstständig tätig. Das Kalenderjahr 2010 liegt ja noch länger zurück als der Einkommensermittlungszeitraum beim Elterngeld meiner 1. Tochter. Vielen Dank Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.
Hallo, das ist der Zeitraum, den Sie steuerrechtlich abrechnen. In ihrer Gewinnermittlung als Wirtschaftsjahr. das ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Eine Abweichung ist möglich, wenn es einen triftigen Grund gibt. Zum Beispiel ein Reisebüro hat zu bestimmten Jahreszeiten ein besonders hohes Aufkommen. Ob das bei Ihnen möglich ist, kann Ihnen nur ein Steuerberater sagen. Liebe Grüße, NB
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