Mimi_mimi
Guten Tag, Aufgrund meiner zweiten Schwangerschaft und den daraus ergebenen Änderungen in meinem Leben überlege ich meine Selbstständigkeit in eigener Praxis aufzugeben und meinen Kassensitz zu verkaufen. Nächstes Jahr werde ich in Elternzeit sein und Elterngeld beziehen. Wie wirkt sich die Einmalzahlung des Verkaufes aus? Wird dies mit dem Elterngeld verrechnet, weil es als Einkommen zählt? Dann müsste ich ja im Nachhinein das gesamte Elterngeld zurückzahlen? Wobei ich ja nicht arbeiten werde nächstes Jahr und ich im Internet nur finde, dass Einkommen verrechnet wird. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, entscheidend ist der steuerliche Gewinn lt Steuerberater im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt (bzw bei Verschiebetatbeständen). Liebe Grüße NB
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