Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei kurzer Schwangerschaftsfolge

Frage: Elterngeld bei kurzer Schwangerschaftsfolge

Jule199101

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hallo Frau Bader, Noch eine Frage: Ich war bis Ende November 12 Monate in Elternzeit und habe Elterngeld bezogen (bis zum 1. Geburtstag meiner Tochter). Ich bin nun wieder schwanger und werde 4,5 Monate, nachdem meine Elternzeit geendet hat, wieder in Mutterschutz und dann wieder ein Jahr in Elternzeit gehen. Wenn ich es richtig verstehe, ist es doch so, dass die 12 Monate, die ich nicht gearbeitet habe, ausgeklammert werden und daher 7,5 Monate vor der Geburt meiner Tochter und die 4,5 Monate, die ich jetzt wieder arbeite zur Berechnung genommen werden und ich entsprechend gleich viel Elterngeld wir letztes Mal bekomme (verdiene jetzt gleich viel wie vorher)? Danke und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB


MamaausM2

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Es zählen wieder die 12 Monate vor Mutterschutz. Du kast die Monate mit Elterngeld und mit Mutterschaftsgeld ausklammern lassen. Arbeitest du wieder wie vor Geburt von Kind 1, dann gibt es das gleiche Elterngeld wie beim ersten zzgl Geschwisterbonus


Jule199101

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Ich habe Basiselterngeld erhalten, also passt das dann so?


MamaausM2

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Ist dein Vertrag jetzt wieder Vollzeit? Was ist vereinbart?


Jule199101

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Nein, ich hab ein paar Stunden reduziert, also verdiene minimal weniger, aber zur Berechnung werden dann ja 7,5Monate vor der Geburt meines ersten Kindes und 4,5 nach den 12 Monaten Elterngeldbezug hinzugezogen, also ohne Nullrunden? Komme dann ungefähr (bisschen weniger) beim gleichen raus, wie ich das verstehe


MamaausM2

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Ja kommt Aber Mutterschaftsgeld gibt es reduziert oder wolltest du Teilzeit in Elternzeit arbeiten ?


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