Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Kind nummer 2

Frage: Elterngeld bei Kind nummer 2

Rock123

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Ich habe am 28.9.21 mein erstes Kind bekommen Mutterschaftsgeld vom 21.8-27.11.21 bekommen Ich hatte eigentlich ein Jahr basiselterngeld beantragt, habe es aber dies Jahr umstellen lassen, sodass es jetzt so aufgeteilt ist: Dezember 21 - 26.7.22 basiselterngeld 27.7.-27.11.22 Elterngeld plus Zusätzlich wollte ich vom 27.7.-27.11.22 arbeiten gehen, 15 Stunden die Woche. Da ich ja nur einen bestimmten Satz dazu verdienen darf. Neuer ET für Kind 2. 9.12.22 Mutterschutz Beginn 28.10.22 55 Urlaubstage habe ich noch dies Jahr übrig Bis Ende der Schwangerschaft 2021 habe ich 37,5 std gearbeitet. Bzw mir wurde beschäftigunsverbot erteilt, somit war ich letztes Jahr zuhause gewesen, habe aber trotzdem von meinem Arbeitgeber das Gehalt bekommen. Meine Frage ist jetzt, wie verhalte ich mich bei Kind nummer 2? Muss ich frühzeitig die elternzeit beenden, da ich ja vorher schon in Mutterschutz gehe. Oder ändere ich jetzt kurzfristig wieder auf basiselterngeld, das währe dann bis zum 27.9.22 und dann nehme ich meine Urlaubstage in Anspruch als Vollzeitmitarbeiterin und gehe dann ab 28.10.22 in Mutterschutz ? Aber wer weis, ob da mein Arbeitgeber mit spielen würde, wenn ich alle Urlaubstage auf einmal nehme vom 27.9-27.10.22 die waren eigentlich froh, das ich Ende Juli wieder komme. Kann mir jemand sagen, wie das mit dem Elterngeld dann läuft, bekomme ich das selbe wie beim ersten Kind ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Wie lange hast du denn noch Elternzeit? Du kannst deine Elternzeit nicht abbrechen um dann vor Mutterschutz in Urlaub zu gehen. Der AG muss dem zustimmen. Einzig zum Beginn des Mutterschutzes hat der AG kein Mitspracherecht. Ändere dein EG so dass die letzte Zahlung vor Mutterschutz ist. Elterngeld... Relevant sind ja wieder die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Elterngeld bus 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen. Zuzüglich noch Geschwisterbonus bis Kind 1 drei Jahre alt ist


Rock123

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Elternzeit habe ich noch bis zum 27.11.22 Da ich auf Elterngeld plus im Februar umgestellt hatte, damit ich ab dem 27.7.22-27.11.22 nebenbei arbeiten gehen kann, da wollte ich 15 std. Die Woche arbeiten. Aber der neuer Mutterschutz würde schon am 28.10.22 beginnen


Mitglied inaktiv

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Ganz einfach... Du beendest auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die Elternzeit. Dein Urlaub bleibt bestehen bis nach Ende Elternzeit 2. dann bekommst du das Mutterschaftsgeld vom AG und KK wie vor Kind 1 Wenn du schwanger arbeiten willst, muss das Elterngeld auf EG plus bleiben. Letzte Zahlung aber im September 22. es wird sonst verrechnet. Aber so verschenkt ihr Elterngeld. Bei Basis würde der zu Verdienst angerechnet. Ob du arbeitest oder nicht wäre für das EG egal. Es wird ja alles ausgeklammert und mit Monaten vor Geburt Kind 1 ersetzt. Plus Geschwister bonus


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