KH92
Hallo Frau Bader, ich steige leider durch die Einträge im Internet zu diesem Thema nicht mehr durch. Ich beziehe für 22 Monate Elterngeld plus für meinen Sohn (*23.07.21). Nun bin ich erneut schwanger (VET 04.07.23). Wird mir das Elterngeld für das nächste Kind auf mein gehalt vor der Geburt meines ersten Kindes angerechnet?bekomme ich also das gleiche elterngeld für Kind Nr. 2 wie bei Kind Nr. 1? Ich habe in der ersten elternzeit nicht gearbeitet. Viele Grüße und danke im voraus
Hallo, Bemessungszeitraum sind die letzten 12 Monate. Monate mit MG und EG bis zum 14 Lebensmonat kann man ausklammern. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Es werden längstens 14 Monate Elterngeld plus ausgeklammert und die Monate mit Mutterschaftsgeld. Bei dir zählt alles ab Monat 10/22 mit 0€. Maßgeblich sind ja wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Wichtig... Beende die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz. Dann bekommst du das Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind
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