mami10
Hallo, ich habe folgende Frage. Ich habe bei unserer Tochter 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese enden Ende des Jahres. So langsam schleicht sich aber der Gedanke nach einem Geschwisterchen ein :) . Nun meine Frage. Muss ich ein volles Jahr gearbeitet haben, um das volle Elterngeld zu bekommen? Wie wäre die Elterngeldberechnung wenn ich 6 Monate voll arbeiten würde, dann erneut schwanger werden würde und aufgrund des Berufes in ein sofortiges Beschäftigungsverbot fallen würde? Zählt es dann auch zu vollen 12 Monaten Arbeit? Ich bedanke mich schonmal im voraus und verbleibe mit ganz lieben Grüßen. Mami10
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Monate mit MG und EG bis zum 14 Lebensmonat kann man ausklammern. Monate mit Bv zählen ganz normal. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wirst du jetzt in der Elternzeit schwanger, bekommst du viel weniger Elterngeld. Wenn du erst arbeitest, zählen diese Monate trotz BV. Dann bekommst du ja Lohn. Massgeblich sind wieder die 12 monate vor Geburt. Monate mit Elterngeld bis 12. bzw 14 Lebensmonat werden ausgeklammert und Monate mit Mutterschaftsgeld auch
mellomania
Ja und ja. Aber ein bv bekommst du, wenn, nur in dem Umfang, in dem du arbeiten könntest. Um das volle elterngeld zu erhalten, musst du 12 Monate voll gearbeitet haben. Wenn du vollzeit arbeiten kannst und ein bv bekommst, erhält du das weiter, was du ohne bv bekommen würdest. Kannst du nur tz arbeiten weil Kind 1 nicht für vollzeit betreut, dann fällt das elterngeld geringer aus, weil eben tz
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